Japan Botschaft, Konsulat und Visum
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Brauche ich ein Visum für Japan?
Kein Visum nötig für Japan bei Aufenthalten bis 90 Tage.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum bis 90 Tage (Tourismus, Besuch, Geschäft; nicht für bezahlte Praktika)
- Aufenthalt
- 90 Tage je Einreise; Aneinanderreihung mehrerer visumfreier Aufenthalte wird nicht geduldet
- Online-Anmeldung
- keine Pflicht – Visit Japan Web beschleunigt Einreise und Zoll; die Reisegenehmigung JESTA kommt spätestens 2029
- Reisepass
- gültig für die Dauer des Aufenthalts; kein Personalausweis
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Botschaft Berlin und die Generalkonsulate Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München, je nach Bundesland · Botschaft Wien · Botschaft Bern, für Tessin, Waadt, Wallis und Genf das Konsulat Genf
- Stand
Online beantragen
Digitale Einreisekarte für Japan vorab ausfüllen lassen.
Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Japan Einreise: 90 Tage visumfrei, Visit Japan Web
Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen können Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Visum nach Japan einreisen; erforderlich sind lediglich ein gültiger Reisepass und die Berechtigung zur Rückkehr ins Heimat- oder Aufenthaltsland.
Für alle nicht-touristischen Aufenthalte in Japan besteht eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig beim für Sie zuständigen Konsulat oder einer Visa-Agentur zu informieren.
Deutsche Staatsbürger
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.
Österreichische Staatsbürger
Ein/e österreichische/r Staatsangehörige/r benötigt für eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten oder weniger kein Visum um nach Japan einzureisen und erhält ein „Temporary Visitor Visa“.
Schweizer Staatsbürger
Schweizer Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen
Reise- und Sicherheitshinweise Japan
Japan: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland7
- Japanische Botschaft BerlinHiroshimastraße 610785 Berlin+49 30 21 09 40
- Japanisches Konsulat BonnBonn
- Japanisches Generalkonsulat DüsseldorfBreite Straße 27 (2. Etage)40213 Düsseldorf+49 211 16 48 20
- Japanisches Generalkonsulat FrankfurtFriedrich-Ebert-Anlage 49, Messeturm 34. OG60327 Frankfurt+49 69 2 38 57 30
- Japanisches Generalkonsulat HamburgDomstraße 1920095 Hamburg+49 40 33 30 170
- Japanisches Generalkonsulat MünchenFriedenstraße 681671 München+49 89 417 6040
- Japanisches Honorarkonsulat StuttgartPariser Platz 770173 Stuttgart+49 711 12 77 77 99
in Österreich2
in der Schweiz3
Vertretungen in Japan und weltweit14
- Deutsche Botschaft Japan4-5-10, Minami-Azabu, Minato-ku106-0047 Tokio, Japan+81 3 57 91 77 00
- Deutsches Honorarkonsulat Fukuoka1-17-1 Chiyo, Hakata-ku, c/o Saibu Gas Co. Ltd.812-8707 Fukuoka, Japan+81 92 633 22 39
- Deutsches Honorarkonsulat OkinawaAza-Kochi 586-15, Nishihara-cho903-0116 Nishihara, Japan+81 98 945 76 78
- Deutsches Honorarkonsulat ToyohashiSALA Tower, 1-55 Ekimae-odori440-8533 Toyohashi, Japan+81 532 51 1277
- Deutsches Generalkonsulat Osaka-KobeUmeda Sky Building, Tower East, 35F, 1-1-88-3501 Oyodonaka, Kita-ku531-6035 Osaka, Japan+81 6 6440 5070
- Schweizerische Botschaft Japan5-9-12 Minami-Azabu, Minato-ku106-8589 Tokio, Japan+81 3 5449 8400
- Schweizerisches Konsulat FukuokaUnit 102 Dai 2 Residence Muromi, 5-7-5 Muromi, Sawara-ku814-0015 Fukuoka, Japan+81 92 211 1110
- Schweizerisches Konsulat HigashikawaYukomambetsu, Higashikawa-cho, Kamikawa-gun, Hokkaido, c/o Hotel Yukomanso071-1472 Higashikawa, Japan+81 90 1663 6020
- Schweizerisches Konsulat OsakaUmeda Shimmichi Bldg. 1F, 1-1-5 Dojima, Kita-ku, Swissnex in Japan530-0003 Osaka, Japan+81 6 7777 2546
- Österreichische Botschaft Japan1-1-20 Moto-Azabu, Minato-ku106-0046 Tokio, Japan+81 3 34 51 82 81
- Österreichisches Honorargeneralkonsulat Osaka3-3-5 Umeda, Kita-ku530-8241 Osaka, Japan+81 6 6743 4847
- Österreichisches Honorarkonsulat Hiroshima19-2 Hakushima Kitamachi, Naka-ku, c/o Hiroshima Home Television Co. Ltd.730-8552 Hiroshima, Japan+81 82 221 49 64
- Österreichisches Honorarkonsulat NagoyaMidland Square 16F, 4-7-1 Meieki, Nakamura-ku, c/o Toyota Real Estate Co. Ltd.450-6216 Nagoya, Japan+81 52 584 7111
- Österreichisches Honorarkonsulat SapporoSapporo, Japan
News zu Japan
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Quellen
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


