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Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen können Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Visum nach Japan einreisen; erforderlich sind lediglich ein gültiger Reisepass und die Berechtigung zur Rückkehr ins Heimat- oder Aufenthaltsland.

Für alle nicht-touristischen Aufenthalte in Japan besteht eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig beim für Sie zuständigen Konsulat oder einer Visa-Agentur zu informieren.

Es ist empfehlenswert vor und während einer Japan Reise die folgenden Reise- und Sicherheitshinweise der offiziellen Behörden und Ämter zu beachten:

Deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.

Österreichische Staatsbürger

Ein/e österreichische/r Staatsangehörige/r benötigt für eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten oder weniger kein Visum um nach Japan einzureisen und erhält ein „Temporary Visitor Visa“.

Schweizer Staatsbürger

Schweizer Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen

Japan Botschaft & Konsulat


Die Einreisebestimmungen und Informationen zu den Vertretungen von Japan können sich kurzfristig ändern. Bei dringenden Fragen sollten Sie sich vor Ihrer Reise direkt bei einer Visa-Agentur bzw. für rechtsverbindliche Informationen bei der Botschaft oder einem der Konsulate von Japan erkundigen.

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