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Japan Botschaft, Konsulat und Visum

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Japan?

Kein Visum nötig für Japan bei Aufenthalten bis 90 Tage.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum bis 90 Tage (Tourismus, Besuch, Geschäft; nicht für bezahlte Praktika)
Aufenthalt
90 Tage je Einreise; Aneinanderreihung mehrerer visumfreier Aufenthalte wird nicht geduldet
Online-Anmeldung
keine Pflicht – Visit Japan Web beschleunigt Einreise und Zoll; die Reisegenehmigung JESTA kommt spätestens 2029
Reisepass
gültig für die Dauer des Aufenthalts; kein Personalausweis
Gebühren
keine
Zuständige Vertretung
Botschaft Berlin und die Generalkonsulate Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München, je nach Bundesland · Botschaft Wien · Botschaft Bern, für Tessin, Waadt, Wallis und Genf das Konsulat Genf
Stand

Online beantragen

Digitale Einreisekarte für Japan vorab ausfüllen lassen.

Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

Japan Einreise: 90 Tage visumfrei, Visit Japan Web

Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen können Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Visum nach Japan einreisen; erforderlich sind lediglich ein gültiger Reisepass und die Berechtigung zur Rückkehr ins Heimat- oder Aufenthaltsland.

Für alle nicht-touristischen Aufenthalte in Japan besteht eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig beim für Sie zuständigen Konsulat oder einer Visa-Agentur zu informieren.

Deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.

Österreichische Staatsbürger

Ein/e österreichische/r Staatsangehörige/r benötigt für eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten oder weniger kein Visum um nach Japan einzureisen und erhält ein „Temporary Visitor Visa“.

Schweizer Staatsbürger

Schweizer Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen

Reise- und Sicherheitshinweise Japan

Japan: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Vertretungen in Japan und weltweit14

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Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.