Indien Visum: E-Visum online, reguläres Visum bei der Vertretung
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Brauche ich ein Visum für Indien?
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visum erforderlich – E-Visum für Tourismus, Geschäft, Behandlung, Konferenz und Studium; kein Visum bei Ankunft
- Aufenthalt
- E-Tourist 30 Tage ab der ersten Einreise (mehrfache Einreise); 1 Jahr oder 5 Jahre ab Erteilung mit höchstens 180 Tagen pro Kalenderjahr – nicht verlängerbar
- Online-Anmeldung
- E-Visum frühestens 120, spätestens 4 Tage vor der Einreise über indianvisaonline.gov.in; dazu E-Arrival Card (letzte 72 Stunden vor Ankunft) und Gesundheitserklärung (frühestens 24 Stunden vorher)
- Reisepass
- ab Antragstellung noch 6 Monate gültig; vorläufige Pässe sind vom E-Visum ausgeschlossen; 2 freie Seiten nur für das reguläre Visum; kein Personalausweis
- Gebühren
- e-Tourist 10 US-Dollar (April–Juni) bzw. 25 US-Dollar (Juli–März) für 30 Tage, 40 US-Dollar (1 Jahr), 200 US-Dollar (5 Jahre); e-Business 120, e-Medical 80 US-Dollar – jeweils zzgl. 3 % Bankgebühr
- Zuständige Vertretung
- Stand
Online beantragen
Antrag für Indien online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.
Der Dienstleister stellt den eVisa-Antrag in Ihrem Namen, prüft Unterlagen und Angaben vorher und verfolgt den Status – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.
Ebenfalls erforderlich (über den Dienstleister erhältlich): digitale Einreisekarte.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Indien Visum beantragen
- 1Erteilt wird das E-Visum allein vom amtlichen Portal indianvisaonline.gov.in. Den Antrag stellen Sie dort selbst oder geben ihn bei einem Visum-Dienstleister ab, der Daten und Unterlagen vor dem Absenden gegenprüft. Das Zeitfenster reicht von 120 Tagen bis vier Tage vor der Einreise. Im Netz kursieren kostenpflichtige Kopien des Portals – amtlich ist allein die Adresse auf gov.in.
- 2Bereitlegen sollten Sie die Passdatenseite als Scan, ein aktuelles Passfoto und eine Kredit- oder Debitkarte. Der Reisepass muss ab der Antragstellung noch sechs Monate gültig sein. Zur Gebühr kommen drei Prozent Bankzuschlag; erstattet wird sie auch bei einer Ablehnung nicht. Die Genehmigung kommt per E-Mail – prüfen Sie, dass der Status GRANTED lautet, und nehmen Sie einen Ausdruck mit.
- 3Kurz vor dem Abflug folgen zwei Formulare: die E-Arrival Card, auszufüllen innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Ankunft, und die Gesundheitserklärung, die frühestens 24 Stunden vor der Einreise abgeschickt werden kann – am besten gleich beim Web-Check-in.
- 4
- 5In Österreich nimmt die Botschaft Wien reguläre Anträge ohne Terminvereinbarung entgegen. In der Schweiz läuft der Weg über das Visumantragszentrum in Bern; wer in Genf, Lausanne, Nyon, im Wallis, in der Waadt, in Montreux oder in Neuenburg wohnt, reicht direkt beim Generalkonsulat Genf ein.
- 6Den Stand Ihres Antrags rufen Sie auf dem Portal ab, über das Sie ihn gestellt haben. Für das Sticker-Visum nennt das Generalkonsulat Hamburg drei bis fünf Arbeitstage, die Vertretung in Bern fünf bis sieben. Buchen Sie Flug und Unterkunft mit genug Abstand, denn eine zugesicherte Bearbeitungsfrist für das E-Visum gibt es nicht.
Visumarten
e-Tourist-Visum (Touristenvisum, 30 Tage / 1 Jahr / 5 Jahre)
Urlaub, Rundreise, Städtereise und der Besuch von Freunden und Verwandten. Der Antrag läuft über das Online-Portal; im Land lässt sich das Visum weder verlängern noch in eine andere Kategorie umwandeln, und Protected oder Restricted Areas deckt es nicht ab.
30 Tage ab der ersten Einreise mit mehrfacher Einreise, 10 US-Dollar von April bis Juni und 25 US-Dollar von Juli bis März. Die Varianten über 1 Jahr (40 US-Dollar) und 5 Jahre (200 US-Dollar) laufen ab dem Tag der Erteilung und erlauben höchstens 180 Aufenthaltstage pro Kalenderjahr. Auf jede Gebühr kommen 3 Prozent Bankzuschlag.
e-Business-Visum (Geschäftsvisum)
Geschäftstermine, Vertragsverhandlungen, Messebesuche sowie die Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens. Eine Anstellung in Indien oder eine bezahlte Tätigkeit vor Ort deckt es nicht ab – dafür bleibt das reguläre Arbeitsvisum.
Ein Jahr ab der Erteilung, mehrfache Einreise, durchgehender Aufenthalt je Besuch höchstens 180 Tage. Gebühr 120 US-Dollar zuzüglich 3 Prozent Bankzuschlag.
e-Medical-Visum und e-Medical-Attendant-Visum
Behandlung in einem indischen Krankenhaus. Je e-Medical-Visum können bis zu zwei Begleitpersonen ein eigenes Attendant-Visum erhalten; beide Kategorien setzen den Nachweis der geplanten Behandlung voraus.
Wie lange das Visum gilt, steht in Ihrer Genehmigung – das Portal nennt dazu an zwei Stellen verschiedene Zeiträume, verbindlich ist der eingetragene. Die Gebühr beträgt 80 US-Dollar je Person zuzüglich 3 Prozent Bankzuschlag.
e-Conference-Visum
Teilnahme an einer Konferenz oder Tagung in Indien. Hochzuladen ist die Einladung des Veranstalters; das Portal führt die Kategorie als Unterfall des e-Business-Visums.
30 Tage ab der Einreise, mehrfache Einreise. Die amtliche Gebührentabelle weist für die Konferenzvariante keinen eigenen Betrag aus, sondern nur für e-Business, e-Medical und e-Medical Attendant.
e-Student-Visum
Studium an einer indischen Einrichtung. Das Portal führt es als eine seiner E-Visum-Kategorien; hochzuladen ist der Zulassungsnachweis der Hochschule.
Ein Jahr ab der Erteilung, mehrfache Einreise.
Reguläres Visum (Sticker-Visum)
Alles außerhalb der E-Visum-Kategorien: Beschäftigung und Entsendung, journalistische Arbeit, längere Aufenthalte sowie Reisen in Protected oder Restricted Areas wie Teile Sikkims, Arunachal Pradesh oder die Lakkadiven. Auch wer nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, kommt an diesem Weg nicht vorbei.
Das reguläre Touristenvisum wird für 365 Tage ab dem Ausstellungsdatum erteilt und erlaubt bis zu 90 Tage je Besuch; andere Kategorien richten sich nach dem Zweck. Verlängert wird nach der Einreise nur in begründeten Ausnahme- und Notfällen durch das örtliche FRRO. Der Reisepass braucht hier zwei freie Seiten.
Einreise und Beantragung des Indien Visum - Hier finden Sie die diplomatischen Vertretungen Indiens und entsprechende Informationen. Das Visum für Indien wird nach dem Zweck des Aufenthaltsin verschiedene Kategorien unterteilt.
Für die Einreise nach Indien müssen strenge Bestimmungen eingehalten werden. Westeuropäische Staatsbürger sind in der Regel verpflichtet für eine Reise in die Republik Indien ein Visum zu beantragen.
- Es gibt verschiedene Indien-Visa-Kategorien wie z.B. das Touristenvisum, das E-Visum oder das Geschäftsvisum.
- Das Indien Visum kann persönlich oder in Stellvertretung bei der indischen Botschaft oder einem Indien-Visa-Service beantragt werden.
- Für die Beantragung sind auf jeden Fall ein noch 3 Monate gültiger Reisepass, Passfotos und der Visa-Antrag für Indien einzureichen.
Visa-Infos Indien
Die Frage warum Sie nach Indien reisen, spielt für die Beantragung des Indien Visum eine wichtige Rolle. Es gibt sehr viele verschiedene Visa-Kategorien, die sich alle streng nach dem Zweck Ihres Aufenthalts in Indien richten. Für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Shopping oder einer ersten Entdeckungstour ist die Beantragung einfacher, denn dann gilt Ihre Reise als touristisch und Sie können das Touristenvisum beantragen. Sollten Sie aber geschäftlich unterwegs sein, ist der Aufwand höher und es müssen mehr Formulare eingereicht werden. Zusätzlich zu den Touristen- und Geschäftsvisa gibt es unter anderen noch die folgenden Visa, für welche zusätzlich die entsprechenden Nachweise eingereicht werden müssen:
- Arbeitsvisum
- Studentenvisum
- Medizinisches Visum
- Konferenz-Visum
- Transit-Visum
Die indischen Konsularvertretungen in u.a. Deutschland, Österreich und der Schweiz sind für die Vergabe des Indien Visum zuständig. Um das Antragsformular einzureichen, muss teilweise ein Termin mit der Konsularabteilung vereinbart werden. Indien Visum Service & Dienstleistungen Es existieren verschiedene Firmen, die Dienstleistungen rund um das Indien Visum anbieten. Zu diesen Visa Services gehört unter anderem die Auskunft und Beratung bei der Beantragung oder die Besorgung von Unterlagen und Formularen etc.
Touristenvisum Indien
Das Touristenvisum wird von den indischen Behörden genau eingegrenzt und umfasst exemplarisch die folgenden Reisegründe. Die maximale Aufenthaltsdauer mit dem Touristenvisum beträgt sechs Monate.
- Indien Rundreisen
- Städtereisen
- Shopping-Touren
- Urlaub in Indien
- Besuch von Freunden und Verwandten
Welche Dokumente werden zur Beantragung des indischen Touristenvisums benötigt? Zur Beantragung des Touristenvisums müssen prinzipiell folgende Unterlagen und Dokumente vollständig und unterschrieben eingereicht werden. Dies kann sowohl persönlich in den Konsularabteilungen der indischen Botschaften und Konsulate gemacht werden, als auch in Stellvertretung durch einen Visa-Service bzw. andere autorisierte Personen erfolgen.
- Reisepass – Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein und zwei frei Seiten besitzen
- Passbilder – Zwei aktuelle und identische Passbilder mit einer Größe von 5 mal 5 cm
- Visumantrag – Den Visumantrag erhalten Sie online oder als Dokument bei der indischen Botschaft oder einem Visa-Dienstleister Ihrer Wahl
- Evt. eine Meldebescheinigung, wenn Sie nicht Staatsbürger des Landes sind in dem Sie das Visum beantragen
Business & Geschäftsvisum Indien
Das Geschäftsvisum ist für Reisende vorgesehen, die geschäftliche Zwecke in Indien verfolgen. Dazu gehören vor allem Absichten zur Gründung oder Erweiterung von Unternehmen wie z.B. Meetings mit Geschäftspartnern, Geschäftsverhandlungen, Messebesuche oder der Kauf bzw. Verkauf von industriellen Produkten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Indien Visum für Ihre Reise korrekt ist, sollten Sie zur Sicherheit bei der Botschaft oder einem Visa-Service nachfragen. Aufenthaltsdauer, Gültigkeit und Anzahl der Einreisen mit dem Geschäftsvisum Die maximale Aufenthaltsdauer mit dem Geschäftsvisum kann bis zu 5 Jahren betragen und eine unbeschränkte Anzahl an Einreisen nach Indien erlauben. Die genauen Spezifikationen hängen von der individuellen Situation des Antragstellers ab. Welche Dokumente werden zur Beantragung des indischen Geschäftsvisums benötigt?
- Reisepass – Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein und zwei frei Seiten besitzen
- Passbilder – Zwei aktuelle und identische Passbilder mit einer Größe von 5 mal 5 cm
- Visumantrag – Den Visumantrag erhalten Sie online oder als Dokument bei der indischen Botschaft oder einem Visa-Dienstleister Ihrer Wahl
- Entsendung – Dokument der entsendenden Firma mit einer Erklärung der Aufenthaltsgründe und Dauer
- Einladung – Dokument der einladenden Firma mit offizieller Unterzeichnung (Briefkopf) und den Gründen sowie der Dauer der Einladung
E-Visum & Visa on Arrival Indien
Es besteht die Möglichkeit für Indien ein E-Visum zu beantragen. Dieses elektronische Visum, offiziell als ETA (Electronic Travel Authorization) bezeichnet, erlaubt eine mehrfache Einreise nach Indien und eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen für Touristen pro Aufenthalt. Für Kreuzfahrten und längere Reisen in Indien ist das Touristenvisum eine Alternative. Das E-Visum kann direkt auf der Webseite der indischen Behörden beantragt werden. Lokale Visa-Agenturen können Sie dabei recht kostengünstig unterstützen.
Reise- und Sicherheitshinweise Indien
Indien: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland5
- Indien Honorarkonsulat StuttgartSchulze-Delitzsch-Straße 2570565 Stuttgart+49 711 7838 1213
- Indische Botschaft BerlinTiergartenstraße 1710785 Berlin+49 30 25 79 50
- Indisches Konsulat FrankfurtFriedrich-Ebert-Anlage 2660325 Frankfurt+49 69 1 53 00 50
- Indisches Konsulat HamburgKohlhöfen 2120355 Hamburg+49 40 33 80 36
- Indisches Konsulat MünchenWidenmayerstraße 1580538 München+49 89 2 10 23 912
in der Schweiz2
Vertretungen in Indien und weltweit19
- Deutsche Botschaft Indien in Neu-DehliNo. 6/50G, Shanti Path, Chanakyapuri110021 Neu-Delhi, Indien+91 11 44 19 91 99
- Deutsches Generalkonsulat BangaloreCash Pharmacy Building, 2nd & 3rd Floor, St. Marks & Residency Road560025 Bangalore, Indien+91 80 45 30 01 00
- Deutsches Generalkonsulat ChennaiNo. 9 Boat Club Road, R.A. Puram600028 Chennai, Indien+91 44 24 30 16 00
- Deutsches Generalkonsulat Kolkata1 Hastings Park Road, Alipore700027 Kolkata, Indien+91 33 24 79 11 42
- Deutsches Generalkonsulat MumbaiHoechst House, 10th Floor, Nariman Point, 193 Backbay Reclamation400021 Mumbai, Indien+91 22 6940 1444
- Deutsches Honorarkonsulat Hyderabad20 Journalist Colony, Road No 3, Banjara Hills500034 Hyderabad, Indien+91 40 67 64 11 14
- Deutsches Honorarkonsulat Panaji2nd Floor, CMM Arena Building, Merces403005 Panaji, Indien+91 832 3501700
- Deutsches Honorarkonsulat ThiruvananthapuramD9, Jawahar Nagar695003 Thiruvananthapuram, Indien+91 471 2300777
- Schweiz Botschaft IndienNyaya Marg, Chanakyapuri110 021 Neu-Delhi, Indien+91 11 4995 9500
- Schweizerisches Generalkonsulat BangaloreNo. 26, Crescent Park, Resthouse Crescent Road560001 Bengaluru, Indien+91 80 4941 2000
- Schweizerisches Generalkonsulat Mumbai102 Maker Chambers IV, 10th Floor, 222 Jamnalal Bajaj Marg, Nariman Point400021 Mumbai, Indien+91 22 3536 4000
- Schweizerisches Konsulat ChennaiNo 7, Sriman Srinivasa Road, Alwarpet600018 Chennai, Indien+91 44 4552 5851
- Schweizerisches Konsulat Kolkata756 Anandpur, c/o Titagarh Wagons Ltd.700107 Kolkata, Indien+91 33 4019 0800
- Österreich Botschaft IndienEp-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri110 021 Neu-Delhi, Indien+91 11 24 19 27 00
- Österreichisches Honorargeneralkonsulat Mumbai26 Maker Chambers VI, 2nd Floor, Nariman Point400021 Mumbai, Indien+91 22 4037 3737
- Österreichisches Honorarkonsulat ChennaiKothari Buildings, 115 Mahatma Gandhi Salai, Nungambakkam600034 Chennai, Indien+91 44 3522 5544
- Österreichisches Honorarkonsulat GoaSalgaocar Centre, c/o VM Salgaocar Corporation Pvt. Ltd.403711 Chicalim, Indien+91 832 675 20 57
- Österreichisches Honorarkonsulat Hyderabad8-2-293/82/J-III/304 C, Road No. 78, Jubilee Hills500033 Hyderabad, Indien+91 40 236 86 300
- Österreichisches Honorarkonsulat KolkataEmami Tower, 687 Anandapur, E M Bypass700107 Kolkata, Indien+91 33 6613 6264
News zu Indien
Alle News- 05.09.2026Thailand: Ab 15. September nur noch 30 Tage visumfrei
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Häufige Fragen zu Indien
Brauche ich mit österreichischem oder Schweizer Pass ein anderes Visum?
Nein. In allen drei Ländern gilt dieselbe Visumpflicht, und für Urlaub, Geschäft, Behandlung oder Konferenz führt derselbe Weg über das E-Visum, das Sie vor der Reise online beantragen. Auch die Beträge sind identisch: Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen in den amtlichen Gebührentabellen mit denselben Zahlen. Wer in Österreich mit dem cremefarbenen Notpass reist, hat allerdings keinen Zugang zum elektronischen Verfahren – das Dokument wird an der Grenze akzeptiert, das Visum dazu beantragen Sie regulär bei der Botschaft Wien. Unterschiedlich ist sonst nur der Schalter für das reguläre Visum: Wien nimmt Anträge ohne Terminvereinbarung an, Berlin, Frankfurt und Hamburg verlangen einen Online-Termin, München den Postweg, und in der Schweiz teilen sich Bern und Genf die Zuständigkeit.
Was kostet das eVisum für Indien?
Der Preis hängt von der Kategorie und beim Kurzzeitvisum von der Reisezeit ab. Das e-Tourist-Visum für 30 Tage kostet 10 US-Dollar, wenn Sie zwischen April und Juni einreisen, und 25 US-Dollar von Juli bis März. Die Jahresvariante liegt bei 40 US-Dollar, die Fünfjahresvariante bei 200 US-Dollar. Für das e-Business-Visum werden 120 US-Dollar fällig, für das e-Medical-Visum und jedes Attendant-Visum je 80 US-Dollar. Auf jeden dieser Beträge schlägt das Portal drei Prozent Bankgebühr auf. Bezahlt wird online per Kredit- oder Debitkarte, alternativ per PayPal – und zwar endgültig: Wird der Antrag abgelehnt, gibt es keine Erstattung. Lassen Sie den Antrag von einem Visum-Dienstleister einreichen, kommt dessen Honorar hinzu.
Wie viele Tage im Jahr erlaubt das eVisa für Indien?
Das hängt von der Variante ab. Das 30-Tage-e-Tourist-Visum läuft ab Ihrer ersten Einreise und lässt in diesem Zeitraum mehrere Ein- und Ausreisen zu. Bei der Ein- und der Fünfjahresvariante zählt nicht der einzelne Besuch, sondern das Kalenderjahr: Zusammengerechnet dürfen Sie sich höchstens 180 Tage im Jahr im Land aufhalten, während die Gültigkeit am Tag der Erteilung beginnt. Beim e-Business-Visum bezieht sich dieselbe Grenze von 180 Tagen dagegen auf den durchgehenden Aufenthalt je Besuch. Verlängern lässt sich ein E-Visum nicht, umwandeln ebenso wenig – wer länger bleiben will, beantragt von vornherein ein reguläres Visum. Bei diesem ist eine Verlängerung nach der Einreise nur in begründeten Ausnahme- und Notfällen über das örtliche FRRO möglich.
Bis wann muss die E-Arrival Card für Indien abgeschickt sein?
Die E-Arrival Card ist die digitale Ankunftsmeldung: Sie übermitteln Ihre Reise- und Kontaktdaten vor dem Abflug online an die indische Einwanderungsbehörde, statt an Bord ein Papierformular auszufüllen. Das Fenster dafür sind die letzten 72 Stunden vor der Ankunft – früher lässt sich die Meldung nicht absenden. Davon getrennt verlangt Indien eine Gesundheitserklärung, die frühestens 24 Stunden vor der Einreise abgegeben werden kann; am bequemsten erledigen Sie das zusammen mit dem Web-Check-in. Beide Formulare sind Pflicht, ersetzen aber weder Visum noch E-Visum. Die Meldung selbst ist bei der Behörde kostenlos; wer sie sich vorab ausfüllen lässt, zahlt für den Komfort, nicht für das Formular. Setzen Sie sich eine Erinnerung für den Abreisetag – gerade bei Flügen mit Zwischenstopp, wo das Netz am Umsteigeflughafen selten mitspielt.
Komme ich mit einem vorläufigen Reisepass nach Indien?
Für das E-Visum nicht. Vorläufige Reisepässe sind vom elektronischen Verfahren ausgenommen; wer nur ein solches Dokument hat, muss das reguläre Visum bei der zuständigen Vertretung beantragen. Der reguläre Reisepass muss ab dem Tag der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein – liegen Sie knapp darunter, lassen Sie ihn besser vorher erneuern. Zwei freie Seiten verlangt nur das Sticker-Visum, für das elektronische Verfahren spielt die Seitenzahl keine Rolle. Ein Personalausweis wird an der indischen Grenze in keinem Fall akzeptiert. Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument; ob ein Kinderreisepass für das E-Visum zugelassen ist, ist amtlich nicht eindeutig geklärt – mit einem regulären Reisepass sind Sie auf der sicheren Seite.
Wie prüfe ich den Status meines Visumantrags?
Auf demselben Portal, über das der Antrag eingereicht wurde. Für das E-Visum gibt es dort eine eigene Statusabfrage; fehlen Unterlagen, meldet sich die Behörde erfahrungsgemäß innerhalb eines Tages per E-Mail und fordert sie nach. Eine zugesicherte Bearbeitungsdauer nennt das Portal nicht – deshalb der Rat, das Antragsfenster von 120 Tagen auszunutzen statt erst vier Tage vor dem Abflug zu starten. Für das reguläre Visum nennt das Generalkonsulat Hamburg drei bis fünf Arbeitstage, die Vertretung in Bern fünf bis sieben Arbeitstage. Rechnen Sie in beiden Fällen Puffer ein: Gezahlte Gebühren werden bei einer Ablehnung nicht erstattet, und ein zweiter Anlauf kostet erneut Zeit und Geld.
Quellen
- Auswärtiges Amt – Indien: Reise- und Sicherheitshinweise (Einreise und Zoll)
- Government of India – Indian Visa Online (offizielles E-Visum-Portal)
- Press Information Bureau (Indien) – Expansion of e-Visa entry points
- BMEIA – Indien: Reiseinformation
- EDA – Reisehinweise für Indien
- Indian Visa Online – Country/Territory Wise e-Tourist Visa Fee (PDF, Stand 8. September 2026)
- Indian Visa Online – Country/Territory Wise e-Visa Fee: e-Business, e-Medical, e-Medical Attendant, e-Conference (PDF, Stand 15. April 2026)
- Bureau of Immigration India – E-Arrival Card
- Indian Visa Online – E-Arrival Card (Antragsportal)
- Air Suvidha – Gesundheitserklärung (Ministry of Civil Aviation)
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Die Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen von Indien können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Botschaft oder eines Konsulats von Indien.



