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USA: Social-Media-Prüfung seit 1. Oktober auch für Medienvisa

Veröffentlicht · aktualisiert

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen auch Antragsteller für das US-Medienvisum I sämtliche Profile in sozialen Netzwerken auf „öffentlich“ stellen. Betroffen sind Journalisten, Kamerateams und Produzenten, die für ein Medium aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in die USA reisen. Dieselbe Vorgabe gilt für die Kategorien TN und TD, die nur kanadischen und mexikanischen Fachkräften und ihren Angehörigen offenstehen.

Das US-Außenministerium hatte die Ausweitung am 18. September angekündigt. Es ist die vierte Stufe eines Programms, das im Juni 2025 mit Studenten- und Austauschvisa begann und seit März 2026 Verlobten-, Religions- und Kulturvisa einschließt. Welche Inhalte zur Ablehnung führen, legt das Ministerium nicht offen – die Entscheidung liegt beim Konsularbeamten.

Touristen und Geschäftsreisende mit B1/B2-Visum oder ESTA sind von dieser Stufe nicht erfasst. Medienvertreter beantragen das I-Visum weiterhin persönlich, etwa bei der US-Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Frankfurt.

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