Kurzmeldung
China: Neue Ein- und Ausreiseverordnung seit 15. September in Kraft
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Am 15. September 2026 ist in China die neue Verordnung zur Ein- und Ausreiseverwaltung in Kraft getreten (Staatsratsverordnung Nr. 841, 19 Artikel). Für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum ändert sich an der visumfreien Einreise nichts: Sie bleibt für Aufenthalte bis 30 Tage – Tourismus, Geschäft, Besuch, Austausch und Transit – bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Schärfer wird der Umgang mit falschen Angaben. Wer im Visumantrag oder an der Grenze unrichtige Angaben macht oder gefälschte Unterlagen vorlegt, kann für ein bis fünf Jahre von der Einreise ausgeschlossen werden; die Behörden dürfen zusätzliche Nachweise zum Reisezweck verlangen. Auch Einladende haften: Wer unzutreffende Einladungsschreiben ausstellt, muss mit Geldbußen rechnen.
Unverändert gilt die Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft – Hotels erledigen sie, private Gastgeber müssen selbst zur Polizei –, und an den Grenzen werden nach und nach Fingerabdrücke von Einreisenden zwischen 14 und 70 Jahren erfasst. Bei Fragen zu Visa für längere Aufenthalte hilft die chinesische Botschaft in Berlin beziehungsweise das zuständige Konsulat.
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