Kenia: Gericht stoppt vorerst die Pflicht zur Reisekrankenversicherung
50.000 US-Dollar Mindestdeckung – so viel Reisekrankenversicherung sollte künftig jeder ausländische Besucher für Kenia nachweisen. Der High Court hat die Regelung am 24. August 2026 per einstweiliger Anordnung ausgesetzt; die nächste Anhörung ist für den 16. September angesetzt. Zwei Kläger rügen unter anderem fehlende Bürgerbeteiligung und Datenschutzrisiken bei der geplanten Verknüpfung mit der elektronischen Reisegenehmigung eTA.
Gesundheitsminister Aden Duale hatte die Pflicht am 30. Juli per Amtsblatt festgelegt: mindestens 20.000 Dollar für Behandlungskosten, 25.000 Dollar für medizinische Transporte, 5.000 Dollar für eine Überführung sowie kleinere Beträge für psychische Versorgung und Medikamente. Eine im Heimatland abgeschlossene Police sollte anerkannt werden, sofern sie jede einzelne Untergrenze erfüllt; der Nachweis war als Pflichtupload im eTA-Antrag vorgesehen, dort aber noch nicht eingebaut. Bis zur Gerichtsentscheidung gilt die Pflicht nicht – eine Auslandskrankenversicherung bleibt für Kenia trotzdem dringend zu empfehlen.
Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 05.09.26


