Kurzmeldung
Südafrika: Online-Zollerklärung für alle Reisenden Pflicht
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Vor jeder Ein- und Ausreise nach Südafrika ist seit dem 1. Juli 2026 eine Online-Zollerklärung fällig – für Touristen ebenso wie für Einheimische, per Flugzeug, Auto, Schiff oder Bahn. Die Steuerbehörde SARS wickelt sie über das Traveller Management System ab, wahlweise auf der Website, in der SATMS-App oder an Kiosken an größeren Grenzübergängen. Abgegeben wird frühestens 24 Stunden vor Abflug; bei Umsteigeverbindungen zählt der letzte Direktflug nach Südafrika.
Die Erklärung ist kein Visum und keine Einreisegenehmigung, sondern erfasst mitgeführte Waren, Bargeld und meldepflichtige Gegenstände. Die meisten Urlauber kommen mit einer „Nullmeldung“ aus; wer teure Anschaffungen, Handelswaren oder größere Bargeldbeträge dabeihat, füllt die vollständige Erklärung aus. Auch Kinder brauchen einen eigenen Eintrag, den eine Begleitperson anlegen kann. Die Bestätigung per E-Mail oder SMS sollte man am Grenzübergang vorzeigen können. Wer sie vergisst, wird nicht abgewiesen, muss die Erklärung aber vor Ort nachholen – mit entsprechender Wartezeit. Für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum kommt sie zur visumfreien Einreise für bis zu 90 Tage hinzu.
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