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China Arrival Card: Wer die Einreisekarte braucht und wie Sie sie ausfüllen
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Wer nach China einreist, gibt eine Einreisekarte ab – die chinesische Botschaft in Berlin nennt sie „digitale Ankunftskarte“, im Formular selbst heißt sie „Arrival Card“. Seit dem 20. November 2025 nimmt die Nationale Einwanderungsbehörde (NIA) die Angaben online entgegen, schon vor dem Abflug – Sie füllen das Formular selbst aus oder lassen es von einem Visum-Dienstleister erledigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für jede Einreise, mit Visum wie ohne – ausgenommen sind nur wenige Gruppen.
- Zwei Wege: selbst über das englischsprachige Formular der Einwanderungsbehörde oder über einen Visum-Dienstleister, der die Angaben auf Deutsch aufnimmt und vor dem Absenden prüft.
- Vorab eingereicht geht die Einreise schneller; sonst bleiben an der Grenze QR-Code, Gerät oder Papierkarte.
- Wer privat wohnt, meldet die Unterkunft zusätzlich binnen 24 Stunden an.
Wer die Karte braucht
Ausfüllen muss sie jede ausländische Person, die nach China einreist – visumfrei mit gewöhnlichem deutschem, österreichischem oder Schweizer Reisepass genauso wie mit Visum. Wie lange die visumfreie Einreise erlaubt ist und bis wann sie gilt, steht auf unserer China-Seite. Ausgenommen sind laut NIA sieben Gruppen:
- Inhaber einer chinesischen Daueraufenthaltskarte für Ausländer (Foreign Permanent Resident ID Card),
- Ausländer mit einem Mainland Travel Permit für Einwohner Hongkongs und Macaus,
- Reisende mit Gruppenvisum oder in einer visumfrei einreisenden Reisegruppe,
- Direkttransit binnen 24 Stunden, ohne den Transitbereich zu verlassen,
- Kreuzfahrtgäste, die mit demselben Schiff ein- und wieder ausreisen,
- Einreisende über die automatisierten Kontrollspuren (E-Channel),
- Besatzungen und Personal grenzüberschreitender Verkehrsmittel.
Das Formular führt als achte Gruppe Personen auf, denen bei der Grenzkontrolle eine protokollarische Sammelabfertigung zusteht; für Urlaubs- und Geschäftsreisen spielt das keine Rolle.
Selbst ausfüllen oder ausfüllen lassen
Selbst ausfüllen können Sie die Karte über vier amtliche Kanäle, die zum selben Formular führen: das Web-Formular der NIA, die App „NIA 12367“ für iOS und Android und die gleichnamigen Mini-Programme in WeChat und Alipay. Amtlich kostet die Karte nichts. Eine deutsche Fassung gibt es allerdings nicht, das Passfoto darf höchstens 100 KB groß sein, und Einreisekategorie, Reisezweck und Grenzübergang müssen genau zu Ihrer Reise passen. Achten Sie darauf, wirklich auf nia.gov.cn zu sein: Die Behörde warnt vor Seiten, die sich als ihr Portal ausgeben.
Bequemer ist der Weg über einen Visum-Dienstleister. Sie geben Ihre Daten auf einer deutschsprachigen Seite ein, der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben, bevor sie bei der Einwanderungsbehörde eingehen – gegen ein Serviceentgelt. Englische Feldnamen und Upload-Grenzen sind dann nicht mehr Ihre Sache, und weil die Karte vor der Landung eingereicht ist, geht die Einreise schneller.
Online beantragen
Digitale Einreisekarte für China vorab ausfüllen lassen.
Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos und auch bei der Ankunft möglich.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten zu China.
Was Sie vor dem Start bereitlegen
- ein Foto der Passdatenseite als JPG oder PNG, höchstens 100 KB groß,
- Verkehrsmittel und Nummer von Flug, Zug oder Schiff sowie Datum, Stadt und Grenzübergang der Einreise,
- die vollständige Anschrift der ersten Unterkunft und die Städte, die Sie besuchen,
- Typ und Nummer des Visums, falls Sie eines haben,
- Datum und Verbindung der Rückreise, sofern sie schon feststehen,
- Telefonnummer mit Ländervorwahl und eine E-Mail-Adresse.
Das Formular in sechs Schritten
- Hinweise bestätigen. Die erste Seite nennt die Ausnahmen und warnt: Wer beim Ausfüllen etwas weglässt oder verschweigt, kann an der Grenze zurückgewiesen werden. Weiter geht es mit „I AGREE“.
- Passseite hochladen. Name, Geburtsdatum, Passnummer und Staatsangehörigkeit liest das System aus dem Foto und bittet, diese Daten nur mit Bedacht zu ändern. Vergleichen Sie die erkannte Passnummer trotzdem Zeichen für Zeichen mit dem Pass.
- Einreisekategorie wählen. Wer visumfrei einreist, wählt die „Visa-Free Policy“, mit Visum „Ordinary Entry Filling“ und im Transit die „240-Hour Visa-Free Transit Policy“. Passen Ihre Angaben nicht zur Befreiung, meldet das Formular: „You don’t qualify for visa-free entry.“
- Persönliche Angaben ergänzen. Passart – „Ordinary Passport“ für den normalen Reisepass –, Geburtsland und -ort, weitere Staatsangehörigkeiten, ob der Pass je verloren oder gestohlen war, dazu Telefon und E-Mail.
- Reisedaten eintragen. Den Reisezweck wählen Sie aus einer festen Liste: Urlaub ist „Sightseeing/Leisure“, ein Geschäftstermin „Conference/Business“; „Work“ und „Study“ setzen ein Visum voraus. Es folgen Ankunft, Zielstädte, die Stadt mit dem längsten Aufenthalt, die Adresse in China, Reisen in andere Länder während der letzten zwei Jahre, eine einladende Firma oder Person, falls es sie gibt, und die gebuchte Rückreise.
- Mitreisende, Erklärung, Unterschrift. Mitreisende lassen sich gleich mit eintragen. Zum Schluss bestätigen Sie, dass die Angaben stimmen und gespeichert werden dürfen, unterschreiben im Feld „Sign Area“ und senden ab.
Die Bestätigung, den „Entry Declaration Receipt“, laden Sie herunter oder lassen sie sich per E-Mail schicken; speichern Sie sie auf dem Handy, falls an der Grenze Rückfragen kommen. Fragen zu Zoll oder Gesundheit stellt das Formular nicht, die Zollerklärung bleibt ein eigener Vorgang.
Wenn die Karte bei der Landung noch fehlt
Wer vor der Reise nicht dazu kam, scannt an der Grenzkontrolle einen QR-Code mit dem eigenen Handy, nutzt die bereitstehenden Geräte oder füllt wie früher eine Papierkarte aus. Das ist zulässig, kostet aber Zeit in der Ankunftshalle – vorab eingereicht geht die Einreise schneller.
Nach der Ankunft: die Unterkunft anmelden
Die Meldepflicht erledigt die Einreisekarte nicht. Im Hotel übernimmt die Rezeption die Anmeldung. Wer privat wohnt, meldet sich binnen 24 Stunden nach der Ankunft bei der örtlichen Polizei – seit dem 21. September 2026 landesweit auch online, über die Website der NIA, die App „NIA 12367“ oder die Mini-Programme in WeChat und Alipay. Das kann auch der Gastgeber tun, und die Online-Anmeldung gilt genauso wie die auf der Wache.
Häufige Fragen
Wann sollte ich die China Arrival Card ausfüllen?
Sobald Flug und Unterkunft feststehen. Ab wann die Karte frühestens möglich ist, legt keine amtliche Quelle fest; verlangt ist nur, dass die Angaben bei der Einreise vorliegen. Ändern sich Flug oder Adresse danach, füllen Sie die Karte mit den neuen Daten noch einmal aus.
Gilt die Karte für mehrere Einreisen?
Nein, jede Einreise braucht eine eigene Karte. Wer von China nach Hongkong, Macau oder in ein Drittland fährt und aufs Festland zurückkehrt, reist neu ein und füllt sie erneut aus.
Brauche ich die Karte, wenn ich in China nur umsteige?
Nur wenn Sie den Transitbereich verlassen. Wer binnen 24 Stunden weiterfliegt und im Transitbereich bleibt, ist befreit. Wer dagegen im visumfreien 240-Stunden-Transit einreist, füllt die Karte aus – das Formular sieht diesen Fall ausdrücklich vor.
Kann ich die Karte für Kinder und Partner mit ausfüllen?
Ja, bis zu zehn Mitreisende derselben Staatsangehörigkeit lassen sich in Ihrem Formular anlegen. Jede Person, auch jedes Kind, erhält dabei eine eigene Erklärung. Wer mit einem anderen Pass reist, füllt ein eigenes Formular aus.
Gibt es das Formular auf Deutsch?
Nein. Das amtliche Formular gibt es auf Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Japanisch, Koreanisch und Vietnamesisch; die Feldnamen in diesem Beitrag folgen der englischen Fassung. Wer lieber auf Deutsch ausfüllt, lässt die Karte über einen Visum-Dienstleister erstellen.
Was passiert bei falschen Angaben?
Sie riskieren die Zurückweisung an der Grenze. Darauf weist das Formular selbst hin, und die seit dem 15. September 2026 geltende Ein- und Ausreiseverordnung erlaubt es, die Einreise bei falschen Angaben zu verweigern. Reisezweck, Adresse und Reiseweg müssen deshalb stimmen und zur gewählten Einreisekategorie passen.
Quellen & mehr Informationen
- National Immigration Administration – Ankündigung Nr. 4 (2025), Maßnahme X: Online-Einreisekarte und Ausnahmen (03.11.2025)
- National Immigration Administration – Warnung vor betrügerischen Websites für die Einreisekarte (05.12.2025)
- National Immigration Administration – Web-Formular Arrival Card Filling
- Botschaft der Volksrepublik China in Berlin – Mitteilung über die Einführung der digitalen Ankunftskarte (28.11.2025)
- National Immigration Administration – Ankündigung Nr. 7 (2026): Online-Anmeldung der Unterkunft (21.09.2026)
- Xinhua – Volltext der Staatsratsverordnung Nr. 841 (Regulations on Exit and Entry Administration, in Kraft seit 15.09.2026)
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