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China: Einreise ohne Visum, Einreisekarte und Meldepflicht

visumfrei + EinreisekarteReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für China?

Bis zu 30 Tage je Einreise verlangt China von Inhabern gewöhnlicher deutscher, österreichischer und Schweizer Reisepässe kein Visum – für Geschäft, Tourismus, Familienbesuch, Austausch und Transit. Diese einseitige Befreiung läuft am 31. Dezember 2026 aus. Die Einreisekarte müssen Sie trotzdem ausfüllen, und wer länger bleibt, arbeitet, studiert oder journalistisch berichtet, beantragt vorher ein Visum.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum bis 30 Tage je Einreise – Geschäft, Tourismus, Besuch, akademischer und kultureller Austausch, Transit; einseitige Regelung Chinas, befristet bis 31. Dezember 2026
Aufenthalt
max. 30 Tage je Einreise, gezählt ab dem Tag nach der Ankunft; beliebig viele Einreisen; länger nur mit Visum
Online-Anmeldung
Einreisekarte Pflicht, amtlich kostenlos – vorab online oder bei Ankunft per QR-Code, an den Geräten vor Ort bzw. auf Papier; zusätzlich Meldung binnen 24 Stunden (Hotels erledigen das)
Reisepass
gewöhnlicher Reisepass, gültig für die gesamte Reise; kein vorläufiger Pass, kein Dienstpass
Gebühren
keine bei visumfreier Einreise; Visum in Berlin 110,45 € für Staatsangehörige von Schengen-Staaten, express2 / express1 155,25 / 177,15 € – ermäßigt bis 31. Dezember 2026
Stand

Online beantragen

Digitale Einreisekarte für China vorab ausfüllen lassen.

Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

Ohne Visum einreisen – und wann China doch ein Visum verlangt

  1. 1
    Für Aufenthalte bis 30 Tage entfällt jeder Antrag. Mitzuführen ist ein gewöhnlicher Reisepass, der für die geplante Aufenthaltsdauer gültig ist. An der Grenze können ein Rück- oder Weiterreiseticket und der Nachweis ausreichender Mittel verlangt werden; Einreisende zwischen 14 und 70 Jahren geben dort Fingerabdrücke ab.
  2. 2
    Die Einreisekarte reichen Sie am besten vor dem Abflug online bei der Einwanderungsbehörde ein – selbst im englischsprachigen Formular oder auf Deutsch vorbereitet durch einen Visum-Dienstleister; notfalls geht es auch noch bei der Ankunft. Die Bestätigung erhalten Sie zum Herunterladen oder per E-Mail.
  3. 3
    Längere Aufenthalte, Arbeit oder Studium beginnen mit dem Online-Antragsformular COVA des Außenministeriums – den Einstieg finden Sie auf der Visumseite der Botschaft. Danach reichen Sie den Antrag im Chinese Visa Application Service Center Ihres Konsularbezirks ein, in Deutschland und der Schweiz ohne Termin: Berlin, Frankfurt (auch für Nordrhein-Westfalen), Hamburg, München, Wien, Bern oder Zürich.
  4. 4
    Erteilt wird das Visum allein von der chinesischen Vertretung. Einreichen können Sie die Unterlagen selbst oder über einen Visum-Dienstleister, der sie vorab prüft. Der Reisepass muss sechs Monate gültig sein.
  5. 5
    Bis Ende 2026 entfallen bei Kurzzeitvisa bis 180 Tage die Fingerabdrücke in der Antragsstelle; für D, J1, Q1, S1, X1 und Z bleiben sie Pflicht. Nach der Landung melden Sie sich binnen 24 Stunden bei der örtlichen Polizeibehörde (Public Security Bureau) an – wer im Hotel übernachtet, dem nimmt die Rezeption das ab.
  6. 6
    Wer nur in ein Drittland weiterreist, kann statt der 30 Tage die 240-Stunden-Transitregelung nutzen – mit bestätigtem Weiterreiseticket, nur über die 65 benannten Grenzübergänge und nur in den zugelassenen Gebieten.

Visumarten

  • L-Visum (Touristenvisum)

    Urlaubs-, Städte- und Rundreisen, sobald der Aufenthalt über 30 Tage hinausgeht oder Ihr Reisedokument nicht unter die Befreiung fällt. Eine Erwerbstätigkeit deckt das L-Visum nicht ab.

    Gültigkeit, erlaubte Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen stehen im erteilten Visum.

  • M-Visum (Geschäftsvisum)

    Geschäftsverhandlungen, Messebesuche und andere kommerzielle Termine jenseits der 30 Tage.

    Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen legt die Vertretung im erteilten Visum fest.

  • Z-Visum (Arbeitsvisum)

    Aufnahme einer Beschäftigung in China. Arbeitserlaubnis und offizielle Einladung besorgt in der Regel der chinesische Arbeitgeber; ohne diese Unterlagen wird der Antrag nicht angenommen.

    An Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel gekoppelt.

  • X1/X2-Visum (Studium)

    Studium oder Kursbesuch an einer akkreditierten chinesischen Einrichtung. Nötig sind das Zulassungsschreiben der Hochschule und das Einladungsformular JW201 oder JW202; ab sechs Monaten Aufenthalt kommt ein Gesundheitsnachweis dazu.

    X1 für Programme über 180 Tage, X2 für Aufenthalte bis 180 Tage.

  • Q1/Q2-Visum (Familienbesuch)

    Besuch bei Angehörigen mit chinesischer Staatsangehörigkeit oder chinesischem Aufenthaltstitel, auf Einladung der Familie in China.

    Q2 für Kurzbesuche bis 180 Tage, Q1 für den längeren Aufenthalt mit anschließender Aufenthaltsgenehmigung.

  • S1/S2-Visum (Privatbesuch und Begleitung)

    Besuch bei oder Begleitung von Ausländern, die in China arbeiten oder studieren – etwa Ehepartner und Kinder. Eingeladen wird von der in China ansässigen Person.

    S2 für Kurzbesuche bis 180 Tage, S1 für den langfristigen Aufenthalt.

Reise- und Sicherheitshinweise China

China: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Vertretungen in China und weltweit17

News zu China

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Häufige Fragen zu China

Reisen Österreicher und Schweizer ebenfalls ohne Visum nach China?

Ja, und zwar zu denselben Bedingungen: 30 Tage je Einreise, dieselben fünf Reisezwecke, dieselbe Frist bis 31. Dezember 2026. Entscheidend ist in allen drei Fällen das Reisedokument: Nur der gewöhnliche Reisepass fällt unter die Befreiung. Mit Dienstpass, vorläufigem Pass oder Passersatz brauchen Sie ein Visum; Personalausweis und e-ID reichen an der Grenze nicht.

Muss ich die digitale Einreisekarte vorab online ausfüllen?

Ausfüllen müssen Sie die Einreisekarte auf jeden Fall – online vorab ist nur eine von drei Möglichkeiten. Seit dem 20. November 2025 nimmt die Einwanderungsbehörde die Angaben digital entgegen, über ihre Website, die App oder Mini-Programme; wer das vor dem Abflug erledigt, spart Zeit in der Ankunftshalle. Genauso zulässig bleiben an der Grenze der QR-Code fürs eigene Handy, die Geräte vor Ort und das klassische Papierformular. Von der Meldepflicht binnen 24 Stunden befreit Sie die Karte nicht – das sind zwei verschiedene Vorgänge. Wie das Formular Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Anleitung zur China Arrival Card.

Was kostet ein Visum im chinesischen Antragszentrum?

Für ein Visum nennt die Berliner Gebührentabelle Staatsangehörigen von Schengen-Staaten derzeit 110,45 € – 45 € Visagebühr plus 55 € Servicegebühr des Antragszentrums plus Mehrwertsteuer –, für die beschleunigten Stufen express2 und express1 155,25 beziehungsweise 177,15 €. Diese ermäßigten Sätze sind bis zum 31. Dezember 2026 verlängert; Wien und Bern führen eigene Tabellen. Ob Sie selbst hinfahren oder einen Visum-Dienstleister beauftragen, ändert an der Gebühr der Vertretung nichts.

Was ändert die neue Ein- und Ausreiseverordnung vom 15. September 2026?

Seit dem 15. September 2026 ist die überarbeitete Verordnung zur Ein- und Ausreise in Kraft, veröffentlicht als Staatsratsverordnung Nr. 841. Wer gegenüber den Grenz- oder Visumbehörden falsche Angaben macht oder gefälschte Unterlagen vorlegt, dem können die Behörden das Dokument verweigern oder die Einreise verwehren. Wer einlädt, haftet mit: Für gefälschte Einladungsschreiben sind Bußgelder von 5.000 bis 10.000 Yuan für Einzelpersonen und 10.000 bis 50.000 Yuan für Organisationen vorgesehen; Vermittlungsagenturen müssen sich binnen 15 Tagen nach Gründung bei der Einwanderungsbehörde registrieren. Praktisch heißt das: Reisezweck, Adressen und Einladungen im Antrag und an der Grenze müssen der Wirklichkeit entsprechen.

Zählt ein Abstecher nach Hongkong als neue Einreise?

Ja. Hongkong und Macau sind einreiserechtlich eigene Gebiete: Wer von dort auf das Festland weiterreist, reist erneut nach China ein. Für Hongkong selbst gilt eine eigene Regelung mit 90 Tagen ohne Visum, unabhängig davon, was auf dem Festland gilt. Mit der 30-Tage-Befreiung ist die Rückkehr möglich, solange Sie deren Bedingungen erfüllen – die Zahl der visumfreien Einreisen ist derzeit nicht begrenzt, und die 30 Tage zählen ab dem Tag nach der Ankunft. Wer dagegen mit Visum unterwegs ist, braucht für die Rückkehr aufs Festland eine weitere Einreise im Visum, also ein Mehrfachvisum. Rechnen Sie den Abstecher deshalb schon bei der Antragstellung ein.

Wo endet die Geschäftsreise und wo beginnt das Arbeiten?

Geschäftsreisen stehen ausdrücklich auf der Liste der befreiten Zwecke, neben Tourismus, Besuchen, Austausch und Transit – Verhandlungen, Messen und Kongresse, Sportwettkämpfe, Studienreisen und Termine bei Partnern sind also bis 30 Tage ohne Visum möglich. Nicht darunter fallen Berichterstattung und Dreharbeiten, Praktika, Sprach- und Kulturkurse, kommerzielle Auftritte und bezahlte Kurzeinsätze wie Lehr- oder Modeltätigkeit. Die Grenze verläuft beim Arbeiten: Sobald Sie in China einer Beschäftigung nachgehen, brauchen Sie ein Z-Visum, und viele Tätigkeiten, die früher unter das Geschäftsvisum fielen, zählen inzwischen dazu. Auch der 31. Tag ist eine Grenze – längere Geschäftsaufenthalte laufen über das M-Visum. Klären Sie Zweifelsfälle vorab mit der zuständigen Vertretung.

Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.