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VBdevisum-botschaft.deBotschaften, Konsulate & Visa-Informationen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Deutschland: Einreise mit Personalausweis aus Österreich und der Schweiz

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Deutschland?

Kein Visum nötig für Deutschland bei Aufenthalten bis 90 Tage.

Einreise auf einen Blick

Visum (AT/CH)
kein Visum – Deutschland ist EU-Mitglied und Schengen-Staat; an allen deutschen Landgrenzen finden derzeit Binnengrenzkontrollen statt, die situationsabhängig und stichprobenartig erfolgen
Aufenthalt
bis 3 Monate ohne Formalitäten; wer länger bleibt, meldet sich beim Einwohnermeldeamt (EU-Freizügigkeit; Schweizer über das Freizügigkeitsabkommen mit Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde)
Online-Anmeldung
keine; wer ein Visum für Deutschland braucht, beantragt es bei der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland – die Regeln veröffentlicht das Auswärtige Amt
Reisepass
Personalausweis bzw. Identitätskarte genügt (AT, CH); Dokument für die Dauer des Aufenthalts gültig
Gebühren
keine
Zuständige Vertretung
Deutsche Botschaft Wien · Deutsche Botschaft Bern; für Drittstaatsangehörige die deutsche Auslandsvertretung im Wohnsitzland
Stand

Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland

In der Schweiz: die Deutsche Botschaft Bern, zugleich für Liechtenstein, mit Honorarkonsulaten in Basel, Genf, Lugano und Zürich. In Österreich: die Deutsche Botschaft Wien mit Honorarkonsulaten in Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Die Schweiz ist in Deutschland mit der Botschaft Berlin, den Generalkonsulaten Frankfurt, München und Stuttgart und Honorarvertretungen in Dresden, Düsseldorf, Freiburg im Breisgau, Hamburg und Nürnberg vertreten. Deutsche Botschaften in anderen Ländern stehen auf der Seite des jeweiligen Landes (Länderübersicht).

Reise- und Sicherheitshinweise Deutschland

Deutschland: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

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Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.