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Deutschland streicht Flughafen-Transitvisum für Inder

Staatsangehörige von Indien benötigen für das Umsteigen an deutschen Flughäfen kein Flughafen-Transitvisum (Typ A) mehr. Die Regelung trat am 3. Juni 2026 in Kraft, nachdem die Änderung am Vortag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Sie geht auf die Indien-Reise von Bundeskanzler Friedrich Merz im Januar 2026 zurück.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Befreiung gilt nur für den Transit im internationalen Bereich des Flughafens. Wer die Grenzkontrolle passiert, das Terminal wechselt oder in Deutschland übernachtet, benötigt weiterhin ein Schengen-Visum (Typ C) oder einen Aufenthaltstitel. Deutschland ist nach Frankreich das zweite große Schengen-Land, das diese Erleichterung für Inder eingeführt hat.

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 03.06.26

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