Russland Visum beantragen
Die Einreise nach Russland wird durch strenge Bestimmungen geregelt. Westeuropäische Staatsbürger sind in der Regel verpflichtet für eine Reise in die Russische Föderation ein Russland Visum zu beantragen.
Wo beantragt man das Visum für Russland? Für die Beantragung des russischen Visums gibt es aktuell zwei Ansprechpartner die man nutzen kann. Die Botschaften und Konsulate Russlands entscheiden letztendlich über die Vergabe der Visa, es gibt jedoch zusätzlich eine Gruppe von verschiedenen Dienstleistern, die den Antragsteller unterstützen können. Russland Visum Service & Dienstleistungen Es existieren verschiedene Firmen, die Dienstleistungen rund um das Russland Visum anbieten. Zu diesen Visa-Services gehört unter anderem die Auskunft und Beratung bei der Beantragung oder die Besorgung von Unterlagen, Formularen, Vouchern, Bestätigungen etc. Besuchervisum Ein russisches Besuchervisum für Privatreisen wird nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen). Achtung: Seit dem 15. April 2003 werden Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt.
Touristenvisum Russland
Das Touristenvisum eignet sich für alle Reisen mit einem touristischen Hintergrund wie z.B. der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten, Reiseführungen oder der Teilnahme an touristischen Veranstaltungen. Es ist aber auch für andere Reisegründe wie z.B. kurzfristige Geschäftsverhandlungen, Messen und Auktionen, oder medizinische Aufenthalte zugelassen. Um das Touristenvisum zu beantragen, werden genaue Nachweise über die geplante Reise benötigt. Dazu gehören Versicherungspolicen (Krankenversicherung), Reisedokumente und auch der Vertrag mit dem entsprechendem russischen Reiseveranstalter, der sogenannte Voucher. Das Touristenvisum ermöglicht eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen und kann zur einmaligen sowie zweimaligen Einreise ausgestellt werden. Das russische Touristenvisum berechtigt zur Einreise nach Russland aus touristischen Gründen wie Rundreisen, Städtereisen oder Individual-Reisen. Es gilt für eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen und erlaubt bis zu zwei Einreisen nach Russland. Touristenvisum für Russland beantragen Folgende Formulare und Dokumente werden zum Beantragen eines Touristenvisums für Russland benötigt:
- Originaler Reisepass, mindestens noch drei Monate gültig
- Russischer Visumantrag
- Aktuelles Passbild, Format 3,5 x 4,5 cm (in Visumantrag einkleben)
- Krankenversicherung für Russlandreise (Kopie der Versicherungspolice, alternativ per Formular)
- Förmliche Reisebestätigung durch einen russischen Reiseveranstalter
- Voucher eines russischen Reiseveranstalter oder deutschen Reisebüros
Das Touristenvisum für Russland kann nicht per Post beantragt werden, sondern muss persönlich oder durch einen Visum-Service in der Visastelle einer russischen Botschaft bzw. eines Konsulats beantragt werden.
Business & Geschäftsvisum Russland
Das Geschäftsvisum für Russland dient der Einreise für alle möglichen Geschäftszwecke wie z.B. Konferenzen, Geschäftsverhandlungen oder Seminare. Für die Beantragung des Geschäftsvisums wird eine Einladung des Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS) gefordert. Zusätzlich dazu wird ebenfalls eine Entscheidung (Befürwortung) vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation (MID) oder die Vorlage eines schriftlichen Ersuchens von der einladenden Organisation /dem einladenden Unternehmen benötigt. Die maximale Aufenthaltsdauer des Geschäftsvisums kann bis zu 5 Jahren betragen und mehrfache Einreisen erlauben. Bei der Erstausstellung ist der Aufenthalt meistens auf 90 Tage begrenzt und eine einmalige bzw. zweimalige Einreise erlaubt.