Oman Botschaft, Konsulat und Visum
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Brauche ich ein Visum für den Oman?
Für den Oman ist vor der Reise ein eVisa zu beantragen (Aufenthalt bis 30 Tage).
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum bis 14 Tage (Tourismus) mit Hotelbuchung und Rück- oder Weiterflug; länger nur mit E-Visum
- Aufenthalt
- 14 Tage visumfrei; E-Visum 10 Tage (5 OMR), 30 Tage (20 OMR) oder 1 Jahr mehrfach (50 OMR)
- Online-Anmeldung
- E-Visum über das Portal der Royal Oman Police (evisa.rop.gov.om); keine Einreisekarte
- Reisepass
- mind. 6 Monate gültig; kein Personalausweis; Reisekrankenversicherung empfohlen bzw. verlangt
- Gebühren
- keine für 14 Tage; E-Visum 5–50 Rial
- Zuständige Vertretung
- Stand
Online beantragen
Antrag für Oman online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.
Der Dienstleister stellt den eVisa-Antrag in Ihrem Namen, prüft Unterlagen und Angaben vorher und verfolgt den Status – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Oman Einreise: 14 Tage visumfrei, E-Visum für längere Aufenthalte
Für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen können Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz derzeit ohne Visum nach Oman einreisen (mit bestätigter Hotelbuchung, Rückflugticket und Reisekrankenversicherung). Für längere Aufenthalte ist ein E-Visum erforderlich.
Konsularische Anliegen von Schweizerinnen und Schweizern in Oman bearbeitet die Schweizerische Botschaft in Riad; die Botschaft in Maskat bietet keine konsularischen Dienstleistungen an.
Reise- und Sicherheitshinweise Oman
Oman: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland2
in der Schweiz2
Vertretungen im Oman und weltweit3
News zum Oman
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Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


