Das Parlament in Island hat die Aufenthaltsregeln für Studierende aus Nicht-EWR- und Nicht-EFTA-Staaten deutlich verschärft. Die Frist zur Jobsuche nach dem Studienabschluss wird von drei Jahren auf 18 Monate halbiert. Zusätzlich müssen Studierende bei jeder Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis künftig einen Nachweis über ihren Studienfortschritt vorlegen.
Auch die finanziellen Anforderungen steigen: Seit dem 18. Mai 2026 müssen Antragsteller monatliche Mittel von rund 259.951 ISK (etwa 2.080 US-Dollar) nachweisen. Der Familiennachzug wurde eingeschränkt. Reisende und Studierende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind als EWR- bzw. EFTA-Bürger von den neuen Vorgaben nicht betroffen.
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