Irland schafft zum 1. Juni 2026 das Widerspruchsrecht gegen die Ablehnung von Kurzzeitvisa (Typ C) ab. Wer künftig ein Kurzzeitvisum verweigert bekommt, kann keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern soll stattdessen einen neuen Antrag stellen – das führe zu schnelleren Entscheidungen, so das Justizministerium.
Migrationsminister Colm Brophy begründete den Schritt damit, dass sich ein Kurzzeittrip – etwa Urlaub oder Familienbesuch – bis zum Abschluss eines Widerspruchs oft erledigt habe. Für Langzeitvisa (Typ D) bleibt das Widerspruchsrecht bestehen. Ablehnungen, die vor dem 1. Juni ergingen, können weiterhin angefochten werden.
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