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Gambia: kein Visum vorab, 21 bis 28 Tage bei Einreise, Abgabe am Flughafen

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Gambia?

Kein Visum nötig für Gambia.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum vorab – bei der Einreise wird kostenlos ein Aufenthalt von 21 bis 28 Tagen erteilt; auf den Einreisestempel im Pass achten, vor allem auf dem Landweg. Bei Ein- und Ausreise werden Fingerabdrücke und ein Foto erfasst
Aufenthalt
21–28 Tage laut Stempel; länger nur mit gebührenpflichtiger Verlängerung beim Immigration Department, rechtzeitig beantragen
Online-Anmeldung
keine; Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Mittel nachweisen
Reisepass
mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig; kein Personalausweis; AT: Notpass nur für die Ausreise
Gelbfieber
Impfnachweis ab 9 Monaten nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
Minderjährige
allein oder ohne Sorgeberechtigte reisende Kinder brauchen eine englischsprachige Vollmacht mit amtlich beglaubigten Unterschriften
Gebühren
Sicherheitsabgabe bei An- und Abreise über den Flughafen Banjul: 1.000 Dalasi, 20 Euro, 20 US-Dollar oder 12.000 CFA-Franc, bar
Zuständige Vertretung
Botschaft in Brüssel (für Deutschland) · Botschaft in London (für Österreich) · Botschaft in Genf (Schweiz); Honorarkonsulate unter anderem in Köln, Wien und Schlieren
Stand

Gambia Einreise: ohne Visum vorab, bis 28 Tage

In Gambia: die Deutsche Botschaft Banjul mit eingeschränkten konsularischen Dienstleistungen – für Visa und alles andere ist die Deutsche Botschaft Dakar (Senegal) zuständig. Für Österreich ist die Österreichische Botschaft Dakar (Senegal) zuständig, mit einem Honorarkonsulat in Brufut; für die Schweiz die Schweizerische Botschaft Dakar (Senegal), mit einem Konsulat in Bakau ohne konsularische Dienstleistungen.

Reise- und Sicherheitshinweise Gambia

Gambia: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.