Senegal: bis 3 Monate ohne Visum, Rückflugticket und Unterkunft nachweisen
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für den Senegal?
Kein Visum nötig für den Senegal.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum für Aufenthalte bis zu drei Monaten
- Aufenthalt
- bis drei Monate; länger nur mit Aufenthaltserlaubnis, die auch vor Ort beantragt werden kann – dafür ein aktuelles Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen
- Online-Anmeldung
- keine; bei der Einreise werden regelmäßig Rück- oder Weiterreiseticket und Unterkunftsnachweis verlangt, Fingerabdrücke und ein Foto werden erfasst; Bargeld über 1 Mio. FCFA (rund 1.500 Euro) bei der Einreise deklarieren
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig (Österreicher: 6 Monate bei Einreise); vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass und österreichischer Notpass werden akzeptiert, kein Personalausweis; allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung (für Deutsche auf Französisch, Unterschriften beglaubigt); Gelbfieberimpfung Pflicht bei Einreise aus Gelbfiebergebieten (ab 9 Monaten), sonst empfohlen
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Senegalesische Botschaft Berlin (auch für Österreich), Honorargeneralkonsulate Düsseldorf und Hamburg, Honorarkonsulat München · Honorarkonsulate Wien und Salzburg · Botschaft Genf
- Stand
Reise- und Sicherheitshinweise Senegal
Senegal: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland4
- Senegal Botschaft BerlinKlingelhöferstraße 510785 Berlin+49 30 856 21 90
- Senegal Honorargeneralkonsulat DüsseldorfGrafenberger Allee 8740237 Düsseldorf+49 211 61 43 61
- Senegal Honorargeneralkonsulat HamburgElbchaussee 1622765 Hamburg+49 40 85 35 86 57
- Senegal Honorarkonsulat MünchenBavariafilmplatz 7, Gebäude 10082031 München+49 89 21 99 14 700
in Österreich2
Vertretungen im Senegal und weltweit3
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


