Samoa: 90 Tage visumfrei, Rück- oder Weiterreiseticket und Unterkunft angeben
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Samoa?
Kein Visum nötig für Samoa bei Aufenthalten bis 90 Tage.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (ohne Erwerbstätigkeit)
- Aufenthalt
- 90 Tage je 180 Tage; Verlängerung mit dem Antrag auf Temporary Residence (Formular MPMC100) bei der Einwanderungsbehörde in Apia
- Online-Anmeldung
- keine; bei Ankunft erteilt die Einwanderungsbehörde mit der Ankunftskarte eine kostenlose Besuchererlaubnis für 90 Tage – dafür Rück- oder Weiterreiseticket, Unterkunftsadresse und ausreichende Mittel nachweisen
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig; kein Personalausweis; Gelbfieberimpfnachweis nur bei Einreise aus Gelbfiebergebieten
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Botschaft von Samoa in Brüssel (für Deutschland und Österreich), Honorarkonsulate Berlin, Hamburg und Wien · Botschaft Genf (für die Schweiz)
- Stand
Samoa Einreise: 90 Tage visumfrei
Für Deutschland ist konsularisch die Botschaft in Wellington (Neuseeland) zuständig, für Österreich die Botschaft in Canberra (Australien), für die Schweiz die Botschaft in Wellington; Deutschland und die Schweiz haben Honorarkonsulate in Apia (Deutschland, Schweiz).
Reise- und Sicherheitshinweise Samoa
Samoa: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland2
Vertretungen in Samoa und weltweit4
- Deutsche Botschaft Wellington90-92 Hobson Street, Thorndon6011 Wellington, Neuseeland+64 4 473 60 63
- Deutsches Honorarkonsulat ApiaChandra House Building, Treasure Box, Convent StreetApia, Samoa+685 20470
- Samoa Botschaft BrüsselAvenue Commandant Lothaire 11040 Brüssel, Belgien+32 2 660 84 54
- Schweizerisches Generalkonsulat ApiaMailelani Soap Factory, Cross Island Road, PapautaApia, Samoa+685 22 111
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.

