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Neuseeland: NZeTA und Tourismusabgabe vor der Reise, bis drei Monate je Besuch

NZeTAReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Neuseeland?

Vor jeder Reise nach Neuseeland muss die elektronische Reisegenehmigung NZeTA vorliegen; ein Visum brauchen Urlauber und Geschäftsreisende nicht. Die NZeTA gilt zwei Jahre für beliebig viele Besuche von jeweils bis zu drei Monaten; mit dem Antrag wird die Tourismusabgabe IVL fällig. Vor der Ankunft füllt zudem jede Person die New Zealand Traveller Declaration aus. Die Regeln sind für deutsche, österreichische und Schweizer Pässe gleich.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum für Urlaub und Geschäftsreisen – mit elektronischer Reisegenehmigung NZeTA, auch für den Transit in Auckland
Aufenthalt
bis 3 Monate je Besuch, höchstens 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; NZeTA 2 Jahre gültig
Online-Anmeldung
NZeTA vor der Reise (Bearbeitung bis 72 Stunden); New Zealand Traveller Declaration für jede Person, frühestens 24 Stunden vor Reisebeginn
Reisepass
Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass, mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig; kein Personalausweis
Gebühren
NZeTA 17 NZD per App oder 23 NZD über die Website, dazu die Tourismusabgabe IVL von 100 NZD (nicht beim Transit)
Zuständige Vertretung
Botschaft Berlin (auch für die Schweiz) · Botschaft Wien · Generalkonsulat Genf (konsularisch für die Schweiz)
Stand

Online beantragen

Antrag für Neuseeland online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.

Der Dienstleister beantragt die elektronische Reisegenehmigung (NZeTA) für Sie und prüft die Angaben vorher – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.

Ebenfalls erforderlich (über den Dienstleister erhältlich): digitale Einreisekarte.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

Neuseeland NZeTA beantragen: zwei Jahre gültig, plus 100 NZD Abgabe

  1. 1
    Per App ist die NZeTA günstiger als über die Website von Immigration New Zealand; den Antrag stellen Sie persönlich oder lassen ihn von einem Visum-Dienstleister einreichen, die Tourismusabgabe wird jeweils mit ihm bezahlt. Planen Sie bis zu 72 Stunden Bearbeitungszeit ein. Lehnt die Behörde ab, erstattet sie weder Gebühr noch Abgabe.
  2. 2
    Legen Sie für die Reise ein bezahltes Rück- oder Weiterreiseticket mit Abflug innerhalb von drei Monaten bereit und einen Nachweis über mindestens 1.000 NZD pro Monat Aufenthalt, oder 400 NZD, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist – beides kann beim Check-in oder bei der Ankunft verlangt werden.
  3. 3
    Frühestens 24 Stunden vor Reisebeginn füllen Sie die kostenlose New Zealand Traveller Declaration online oder in der App aus, für jede Person einzeln, auch für Babys und Kinder; die Antworten müssen auf Englisch sein. Spätestens an der Passkontrolle muss sie vorliegen – wer es online nicht schafft, erhält eine Papierfassung.

Deutschland ist mit der Botschaft in Wellington und Honorarkonsulaten in Auckland und Christchurch vertreten, die Schweiz mit der Botschaft in Wellington und einem Konsulat in Auckland. Österreich hat keine Botschaft in Neuseeland: zuständig ist die Österreichische Botschaft in Canberra, vor Ort gibt es Honorarkonsulate in Auckland, Wellington und Christchurch.

Reise- und Sicherheitshinweise Neuseeland

Neuseeland: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

News zu Neuseeland

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Häufige Fragen zu Neuseeland

Bekommen Österreicher und Schweizer die NZeTA zu denselben Bedingungen?

Ja. Österreich und die Schweiz stehen wie Deutschland auf der neuseeländischen Liste der Staaten, deren Bürger ohne Visum einreisen; Gebühr, Tourismusabgabe, Aufenthaltsdauer und Passregel sind dieselben. Wer nur einen cremefarbenen österreichischen Notpass hat, kann damit ebenfalls reisen. Unterschiede gibt es erst bei Arbeitsaufenthalten.

Kann ich mit der NZeTA mehrmals im Jahr einreisen?

Solange sie gültig ist, beliebig oft – insgesamt aber höchstens sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten, gerechnet rückwärts vom geplanten Ausreisedatum. Bei jeder Einreise erteilt der Grenzbeamte ein neues Besuchervisum für bis zu drei Monate. Die Tourismusabgabe zahlen Sie nur mit dem Antrag, nicht bei jeder Reise.

Gilt die NZeTA-Pflicht auch für den Transit in Auckland?

Für den Transit gibt es eine eigene NZeTA: Sie erlaubt bis zu 24 Stunden Aufenthalt im Transit am Flughafen Auckland und kostet 17 NZD per App oder 23 NZD über die Website. Die Tourismusabgabe fällt beim reinen Transit nicht an.

Was muss ich bei der Ankunft deklarieren?

Alle Lebensmittel, Pflanzen und Saatgut, Tiere und Tierprodukte, außerdem gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wanderschuhe und Gartengeräte. Wer etwas verschweigt, zahlt sofort eine Strafe, in der Regel mindestens 400 NZD – schon für einen vergessenen Apfel im Handgepäck. Spürhunde durchsuchen das Gepäck; bei Verdacht dürfen Zollbeamte auch Laptops und andere Datenträger durchsuchen und die Herausgabe des Passworts verlangen, eine Weigerung kostet bis zu 5.000 NZD.

Gibt es ein Working-Holiday-Visum für Neuseeland?

Für Deutsche und Österreicher zwischen 18 und 30 Jahren ja. Deutsche dürfen damit bis zu zwölf Monate bleiben und arbeiten und brauchen mindestens 4.200 NZD Startkapital, Österreicher bis zu sechs Monate mit 2.250 NZD; für Österreich gibt es 100 Plätze im Jahr. Das Visum kostet ab 770 NZD, eine Krankenversicherung für den ganzen Aufenthalt ist Pflicht. Schweizerinnen und Schweizer können stattdessen über das Stagiaires-Abkommen ein Berufspraktikum in Neuseeland machen. Mit der NZeTA allein ist jede Erwerbstätigkeit ausgeschlossen.

Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.