Neuseeland: NZeTA und Tourismusabgabe vor der Reise, bis drei Monate je Besuch
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Brauche ich ein Visum für Neuseeland?
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum für Urlaub und Geschäftsreisen – mit elektronischer Reisegenehmigung NZeTA, auch für den Transit in Auckland
- Aufenthalt
- bis 3 Monate je Besuch, höchstens 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; NZeTA 2 Jahre gültig
- Online-Anmeldung
- NZeTA vor der Reise (Bearbeitung bis 72 Stunden); New Zealand Traveller Declaration für jede Person, frühestens 24 Stunden vor Reisebeginn
- Reisepass
- Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass, mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig; kein Personalausweis
- Gebühren
- NZeTA 17 NZD per App oder 23 NZD über die Website, dazu die Tourismusabgabe IVL von 100 NZD (nicht beim Transit)
- Zuständige Vertretung
- Botschaft Berlin (auch für die Schweiz) · Botschaft Wien · Generalkonsulat Genf (konsularisch für die Schweiz)
- Stand
Online beantragen
Antrag für Neuseeland online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.
Der Dienstleister beantragt die elektronische Reisegenehmigung (NZeTA) für Sie und prüft die Angaben vorher – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.
Ebenfalls erforderlich (über den Dienstleister erhältlich): digitale Einreisekarte.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Neuseeland NZeTA beantragen: zwei Jahre gültig, plus 100 NZD Abgabe
- 1Per App ist die NZeTA günstiger als über die Website von Immigration New Zealand; den Antrag stellen Sie persönlich oder lassen ihn von einem Visum-Dienstleister einreichen, die Tourismusabgabe wird jeweils mit ihm bezahlt. Planen Sie bis zu 72 Stunden Bearbeitungszeit ein. Lehnt die Behörde ab, erstattet sie weder Gebühr noch Abgabe.
- 2Legen Sie für die Reise ein bezahltes Rück- oder Weiterreiseticket mit Abflug innerhalb von drei Monaten bereit und einen Nachweis über mindestens 1.000 NZD pro Monat Aufenthalt, oder 400 NZD, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist – beides kann beim Check-in oder bei der Ankunft verlangt werden.
- 3Frühestens 24 Stunden vor Reisebeginn füllen Sie die kostenlose New Zealand Traveller Declaration online oder in der App aus, für jede Person einzeln, auch für Babys und Kinder; die Antworten müssen auf Englisch sein. Spätestens an der Passkontrolle muss sie vorliegen – wer es online nicht schafft, erhält eine Papierfassung.
Deutschland ist mit der Botschaft in Wellington und Honorarkonsulaten in Auckland und Christchurch vertreten, die Schweiz mit der Botschaft in Wellington und einem Konsulat in Auckland. Österreich hat keine Botschaft in Neuseeland: zuständig ist die Österreichische Botschaft in Canberra, vor Ort gibt es Honorarkonsulate in Auckland, Wellington und Christchurch.
Reise- und Sicherheitshinweise Neuseeland
Neuseeland: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland1
in Österreich1
in der Schweiz1
Vertretungen in Neuseeland und weltweit8
- Deutsche Botschaft Neuseeland90-92 Hobson Street, Thorndon6011 Wellington, Neuseeland+64 4 473 60 63
- Deutsches Honorarkonsulat AucklandLevel 13, HSBC Tower, 188 Quay Street1010 Auckland, Neuseeland+64 9 375 87 18
- Deutsches Honorarkonsulat ChristchurchKarl Popper Building, Level 4, Room 404, University Drive, IlamChristchurch, Neuseeland+64 3 369 3473
- Schweiz Botschaft NeuseelandLevel 12, 10 Customhouse Quay6011 Wellington, Neuseeland+64 4 472 15 93
- Schweizerisches Konsulat Auckland6 Hawkens Road, Ahuroa0981 Warkworth, Neuseeland+64 204 006 1778
- Österreichisches Honorarkonsulat Auckland241 Bush Road, Rosedale0632 Auckland, Neuseeland+64 9 476 0994
- Österreichisches Honorarkonsulat Christchurch257 Lyttelton Street, Spreydon8024 Christchurch, Neuseeland
- Österreichisches Honorarkonsulat WellingtonGround Floor, 116 Lambton Quay6011 Wellington, Neuseeland+64 4 473 2713
News zu Neuseeland
Alle NewsHäufige Fragen zu Neuseeland
Bekommen Österreicher und Schweizer die NZeTA zu denselben Bedingungen?
Ja. Österreich und die Schweiz stehen wie Deutschland auf der neuseeländischen Liste der Staaten, deren Bürger ohne Visum einreisen; Gebühr, Tourismusabgabe, Aufenthaltsdauer und Passregel sind dieselben. Wer nur einen cremefarbenen österreichischen Notpass hat, kann damit ebenfalls reisen. Unterschiede gibt es erst bei Arbeitsaufenthalten.
Kann ich mit der NZeTA mehrmals im Jahr einreisen?
Solange sie gültig ist, beliebig oft – insgesamt aber höchstens sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten, gerechnet rückwärts vom geplanten Ausreisedatum. Bei jeder Einreise erteilt der Grenzbeamte ein neues Besuchervisum für bis zu drei Monate. Die Tourismusabgabe zahlen Sie nur mit dem Antrag, nicht bei jeder Reise.
Gilt die NZeTA-Pflicht auch für den Transit in Auckland?
Für den Transit gibt es eine eigene NZeTA: Sie erlaubt bis zu 24 Stunden Aufenthalt im Transit am Flughafen Auckland und kostet 17 NZD per App oder 23 NZD über die Website. Die Tourismusabgabe fällt beim reinen Transit nicht an.
Was muss ich bei der Ankunft deklarieren?
Alle Lebensmittel, Pflanzen und Saatgut, Tiere und Tierprodukte, außerdem gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wanderschuhe und Gartengeräte. Wer etwas verschweigt, zahlt sofort eine Strafe, in der Regel mindestens 400 NZD – schon für einen vergessenen Apfel im Handgepäck. Spürhunde durchsuchen das Gepäck; bei Verdacht dürfen Zollbeamte auch Laptops und andere Datenträger durchsuchen und die Herausgabe des Passworts verlangen, eine Weigerung kostet bis zu 5.000 NZD.
Gibt es ein Working-Holiday-Visum für Neuseeland?
Für Deutsche und Österreicher zwischen 18 und 30 Jahren ja. Deutsche dürfen damit bis zu zwölf Monate bleiben und arbeiten und brauchen mindestens 4.200 NZD Startkapital, Österreicher bis zu sechs Monate mit 2.250 NZD; für Österreich gibt es 100 Plätze im Jahr. Das Visum kostet ab 770 NZD, eine Krankenversicherung für den ganzen Aufenthalt ist Pflicht. Schweizerinnen und Schweizer können stattdessen über das Stagiaires-Abkommen ein Berufspraktikum in Neuseeland machen. Mit der NZeTA allein ist jede Erwerbstätigkeit ausgeschlossen.
Quellen
- Auswärtiges Amt – Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise (Einreise und Zoll)
- BMEIA – Neuseeland: Reiseinformation (Einreise & Ausreise)
- EDA – Reisehinweise für Neuseeland
- Immigration New Zealand – New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA)
- Immigration New Zealand – Before you travel (Passgültigkeit, Traveller Declaration)
- Immigration New Zealand – Paying the International Visitor Levy (IVL)
- Immigration New Zealand – Fees Guide INZ 1028 (Mai 2026)
- New Zealand Traveller Declaration (offizielles Portal)
- Immigration New Zealand – Germany Working Holiday Visa
- Immigration New Zealand – Austria Working Holiday Visa
- SEM – Berufspraktikum im Ausland (Stagiaires-Abkommen Schweiz–Neuseeland)
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


