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USA: Zwei neue Fragen im Visuminterview

Die USA haben zwei neue Fragen in das Interview für Nichteinwanderungsvisa aufgenommen. Konsularbeamte fragen nun, ob Antragsteller in ihrem Heimatland Schaden oder Misshandlung erlitten haben – und ob sie eine solche bei einer Rückkehr fürchten. Beide Fragen müssen mit „Nein“ beantwortet werden, sonst wird der Antrag nicht weiter bearbeitet.

Die Anweisung des Außenministeriums gilt mit sofortiger Wirkung an allen US-Vertretungen und richtet sich laut Behörde gegen mutmaßliche Falschangaben im Verfahren; Kritiker sehen darin einen Angriff auf das Asylrecht. Für die meisten Urlaubs- und Geschäftsreisenden dürfte die Änderung ohne Folgen bleiben.

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 30.04.26

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