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US-Visum: Mehr Kategorien müssen Social-Media-Profile öffnen

Antragsteller in 14 weiteren US-Visumkategorien müssen ihre Profile in sozialen Medien auf „öffentlich“ stellen, damit die Behörden sie prüfen können. Das US-Außenministerium hat die entsprechende Vorgabe zum März 2026 ausgeweitet. Neu betroffen sind unter anderem Verlobten- und Ehegattenvisa (K und K-3), Religions- und Kulturvisa (R, Q) sowie bestimmte Beschäftigungs- und humanitäre Kategorien.

Sie kommen zu den bereits erfassten Studenten-, Austausch- und H-1B-Antragstellern hinzu. In den Formularen sind zudem alle in den vergangenen fünf Jahren genutzten Social-Media-Konten anzugeben – auch inaktive. Reisende, die mit ESTA einreisen, sind von dieser konkreten Ausweitung nicht erfasst, unterliegen aber ihrerseits einer Social-Media-Abfrage.

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 18.05.26

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