Großbritannien: ETA wird jetzt auch bei Bewährungsstrafen verweigert
Eine Lücke in den Einreiseregeln des Vereinigten Königreichs ist geschlossen: Seit dem 3. August 2026 führt auch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten oder mehr zwingend zur Ablehnung oder zum Widerruf der elektronischen Reisegenehmigung ETA. Das Innenministerium hat dafür in der Änderung HC 259 vom 9. Juli an zwei Stellen des ETA-Anhangs das Wort „suspended“ ergänzt. Bisher galt die Sperre nur für tatsächlich verbüßte Haftstrafen, während die übrigen Einwanderungsregeln Bewährungsstrafen längst gleich behandelten.
Maßgeblich ist das Antragsdatum: Wer die ETA vor dem 3. August beantragt hat, wird nach den alten Regeln beurteilt. Ausländische Urteile zählen genauso wie britische. Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die ETA seit Februar 2026 Pflicht; wer eine entsprechende Vorstrafe hat, kann statt der ETA ein Besuchervisum beantragen, bei dem sich der Fall mit Unterlagen erläutern lässt. Verschwiegene Verurteilungen im ETA-Formular können eine zehnjährige Sperre nach sich ziehen.
Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 05.09.26


