Marokko hat die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (AEVM) für Staatsangehörige Malis zum 27. April 2026 ausgesetzt. Malische Reisende müssen diesen Onlineschritt vor der Reise nach Marokko damit nicht mehr durchlaufen; die üblichen Einreisevoraussetzungen wie gültige Reisedokumente gelten weiter.
Die AEVM-Liste war vor dem von Marokko ausgerichteten Afrika-Cup vorübergehend erweitert worden. Nach dem Turnier reduziert das Land die Zahl der betroffenen Nationalitäten wieder: Künftig benötigen nur noch Staatsangehörige der Republik Kongo, Ecuadors, Ghanas und Guineas eine AEVM.
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