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Marokko setzt AEVM-Pflicht für Malier aus

Marokko hat die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (AEVM) für Staatsangehörige Malis zum 27. April 2026 ausgesetzt. Malische Reisende müssen diesen Onlineschritt vor der Reise nach Marokko damit nicht mehr durchlaufen; die üblichen Einreisevoraussetzungen wie gültige Reisedokumente gelten weiter.

Die AEVM-Liste war vor dem von Marokko ausgerichteten Afrika-Cup vorübergehend erweitert worden. Nach dem Turnier reduziert das Land die Zahl der betroffenen Nationalitäten wieder: Künftig benötigen nur noch Staatsangehörige der Republik Kongo, Ecuadors, Ghanas und Guineas eine AEVM.

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 29.04.26

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