Myanmar: Visum vorab, Einreise nur über den Flughafen Rangun
eVisaReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Brauche ich ein Visum für Myanmar?
Für Myanmar ist vor der Reise ein eVisa zu beantragen.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visumpflicht – für Tourismus und Geschäftsreisen als E-Visum über das offizielle Portal evisa.moip.gov.mm oder bei der Botschaft; Visa für eine Erwerbstätigkeit werden derzeit nur selten erteilt
- Aufenthalt
- laut Visum; Ein- und Ausreise sind derzeit nur auf dem Luftweg möglich – der internationale Flughafen Rangun ist geöffnet, Land- und Seewege nicht; Grenzregionen nur mit besonderer Genehmigung
- Online-Anmeldung
- E-Visum online; der Reisezweck muss wahrheitsgemäß angegeben werden – ein falscher Zweck kann zu Ausweisung sowie hohen Geld- und Haftstrafen führen
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig; kein Personalausweis; wer unter das Wehrpflichtgesetz von 2024 fallen könnte (etwa Doppelstaater), sollte nicht reisen
- Gebühren
- E-Visum laut Portal; Visum der Botschaft Berlin derzeit rund 25 Euro
- Zuständige Vertretung
- Stand
Myanmar Visum beantragen
In Yangon: die Deutsche Botschaft. Österreich ist in Myanmar über seine Botschaft in Bangkok (Thailand) vertreten, vor Ort mit einem Honorarkonsulat in Yangon; die Schweizerische Botschaft in Yangon überlässt konsularische Anliegen der Botschaft in Bangkok.
Reise- und Sicherheitshinweise Myanmar
Myanmar: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland3
in Österreich2
Vertretungen in Myanmar und weltweit3
- Deutsche Botschaft Myanmar9 Bogyoke Aung San Museum Road, Bahan Township11201 Yangon, Myanmar+95 1 54 89 51
- Schweiz Botschaft MyanmarVantage Tower, 623 Pyay Road, Kamayut TownshipYangon, Myanmar+95 1 230 7466
- Österreichisches Honorarkonsulat YangonNo. 99/D-1A, U Aung Kane Lane, Than Lwin Road, Bahan TownshipYangon, Myanmar
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


