Mongolei Visum beantragen
Ein Mongolei Visum war lange Zeit unabdingbar um in die Mongolei einzureisen. Hier finden Sie mehr Informationen und eine Übersicht der mongolischen Botschafte und Konsulate.
Seit dem 1. September 2013 ist es u.a. für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger möglich ohne ein vor der Reise im Heimatland beantragtes Visum in der Mongolei einzureisen. Der Visa-freie Aufenthaltsdauer ist jedoch auf 30 Tage begrenzt, wer sich länger in der Mongolei aufhalten möchte oder muss, ist vepflichtet entsprechendes Visum bei der mongolischen Botschaft zu beantragen. Abhängig vom Grund der Reise sind eventuell Unterlagen wie Einladungen oder Nachweise bei der mongolischen Immigrationsbehörde im Voraus zu einzureichen. Einzureichende Unterlagen für ein Mongolei Visum für deutsche Staatsangehörige:
- Reisepass (muss ab dem geplanten Datum der Ankunft in der Mongolei mindestens noch 1 Jahr gültig sein)
- Passbild (Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand)
- (bei Bedarf) Offizielle Einladung aus der Mongolei (muss von der mongolischen Immigrationsbehörde genehmigt sein)
- (bei Bedarf) Bestätigung vom Einwohnermeldeamt oder der Migrationsbehörde, falls das Visum nicht im Heimatland beantragt wird
- Adressierter und frankierter Rückumschlag, falls das Visum per Post zurückgesendet werden soll
Mehr Informationen und benötigte Dokumente für andere Visa finden Sie auf der offiziellen Webseite der mongolischen Konsularabteilung.
Die Mongolei ist einer der am geringsten bevölkerten Länder der Erde. Die Fläche der Mongolei ist mehr als viermal so groß wie die von Deutschland, die Einwohnerzahl ist mit rund drei Millionen aber sehr gering. Die Mongolei besteht hauptsächlich aus riesigen Steppen und hat keinen Zugang zum Meer. Zwischen Zentral, Nord- und Ostasien gelegen, hat die Mongolei nur mit Russland und China gemeinsame Grenzen.
Mongolei Botschaft & Konsulat
- Die Botschaft von Österreich in China ist ebenfalls für die Mongolei zuständig.
- Die Botschaft der Schweiz in China ist ebenfalls für die Mongolei zuständig.