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Kroatien: Personalausweis genügt, Führerschein und Geburtsurkunde nicht

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Kroatien?

Kein Visum nötig für Kroatien.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum – seit 2023 Schengen-Mitglied; Slowenien hat seine Kontrollen an der Landgrenze zu Kroatien am 12. Juni 2026 aufgehoben, einen gültigen Ausweis müssen Sie trotzdem dabeihaben
Aufenthalt
bis 90 Tage ohne Formalitäten; wer länger bleibt, meldet den Aufenthalt spätestens 8 Tage nach Ablauf der Frist bei der Polizei
Online-Anmeldung
keine; Pfefferspray, Schlagringe oder beidseitig geschliffene Messer nicht einführen – es drohen Beschlagnahme und Geldbuße; die Autobahnmaut wird an den Mautstationen bar in Euro oder mit Karte bezahlt
Reisepass
Personalausweis genügt, auch Kinderreisepass und vorläufige Dokumente; das Dokument muss für den ganzen Aufenthalt gültig sein – Führerschein, Geburtsurkunde oder abgelaufene Ausweise ersetzen es nicht
Gebühren
keine
Stand

Kroatien Einreise: EU, Personalausweis genügt

In Kroatien: die Deutsche Botschaft Zagreb und die Österreichische Botschaft Zagreb, beide mit Honorarkonsulaten. Die Schweizerische Botschaft Zagreb bietet keine konsularischen Dienstleistungen; zuständig ist das Regionale Konsularcenter an der Schweizerischen Botschaft in Wien.

Reise- und Sicherheitshinweise Kroatien

Kroatien: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

in Deutschland12

Vertretungen in Kroatien und weltweit11

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.