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Dominikanische RepublikDigitale Einreisekarte beantragen

Dominikanische Republik: Visum & Einreise

visumfrei + EinreisekarteReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für die Dominikanische Republik?

Kein Visum nötig für die Dominikanische Republik. Vor der Ankunft ist eine digitale Einreisekarte auszufüllen.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum – Touristenkarte für 30 Tage im Flugticket enthalten
Aufenthalt
30 Tage; gebührenpflichtige Verlängerung beim Ausländeramt bis 120 Tage; Überziehung kostet bei der Ausreise Strafgebühr
Online-Anmeldung
E-Ticket (eticket.migracion.gob.do) für jede Ein- und Ausreise – der QR-Code wird oft schon beim Check-in verlangt
Reisepass
gültig für die Aufenthaltsdauer; kein Personalausweis
Gebühren
Touristenkarte im Ticketpreis (10 US-Dollar bei Seereisen); Rückflugticket nachweisen
Zuständige Vertretung
Botschaft Berlin mit den Generalkonsulaten Frankfurt (Süden, Sachsen, Thüringen) und Hamburg (Norden, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) · Botschaft Wien · Botschaft Bern und Generalkonsulat Zürich (Ostschweiz)
Stand

Online beantragen

Digitale Einreisekarte für Dominikanische Republik vorab ausfüllen lassen.

Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

Reise- und Sicherheitshinweise Dominikanische Republik

Dominikanische Republik: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

News zur Dominikanischen Republik

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Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.