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China: Einreise ohne Visum, Einreisekarte und Meldepflicht

visumfrei + EinreisekarteReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für China?

Bis zu 30 Tage je Einreise verlangt China von Inhabern gewöhnlicher deutscher, österreichischer und Schweizer Reisepässe kein Visum – für Geschäft, Tourismus, Familienbesuch, Austausch und Transit. Diese einseitige Befreiung läuft am 31. Dezember 2026 aus. Die Einreisekarte müssen Sie trotzdem ausfüllen, und wer länger bleibt, arbeitet, studiert oder journalistisch berichtet, beantragt vorher ein Visum.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum bis 30 Tage je Einreise – Geschäft, Tourismus, Besuch, akademischer und kultureller Austausch, Transit; einseitige Regelung Chinas, befristet bis 31. Dezember 2026
Aufenthalt
max. 30 Tage je Einreise; länger nur mit Visum
Online-Anmeldung
Einreisekarte Pflicht, aber kostenlos – vorab online bei der Einwanderungsbehörde oder bei Ankunft per QR-Code-Terminal bzw. Papierformular; zusätzlich Meldung binnen 24 Stunden (Hotels erledigen das)
Reisepass
gewöhnlicher Reisepass, gültig für die gesamte Reise; kein vorläufiger Pass, kein Dienstpass
Gebühren
keine bei visumfreier Einreise und für die Einreisekarte; Visum in Berlin 110,45 € für Staatsangehörige von Schengen-Staaten, Express bzw. Rush 155,25 / 177,15 € – ermäßigt bis 31. Dezember 2026, Fingerabdrücke bei Kurzzeitvisa bis 180 Tage bis dahin ausgesetzt
Zuständige Vertretung
Stand

Online beantragen

Digitale Einreisekarte für China vorab ausfüllen lassen.

Amtlich kostenlos und auch bei der Ankunft möglich – der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben, ohne Wartezeit am Flughafen.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

China bis Ende 2026: wann Sie doch ein Visum brauchen

  1. 1
    Für Aufenthalte bis 30 Tage entfällt jeder Antrag. Mitzuführen ist ein gewöhnlicher Reisepass, der für die geplante Aufenthaltsdauer gültig ist – Dienstpässe, vorläufige Pässe und Passersatzpapiere fallen nicht unter die Befreiung. An der Grenze können ein Rück- oder Weiterreiseticket und der Nachweis ausreichender Mittel verlangt werden; Einreisende zwischen 14 und 70 Jahren geben dort Fingerabdrücke ab.
  2. 2
    Die Einreisekarte ist Pflicht, kostet aber nichts: Ausgefüllt wird sie vorab bei der Einwanderungsbehörde, auf Wunsch vorbereitet durch einen Visum-Dienstleister, sonst bei Ankunft am QR-Code-Terminal oder auf Papier. Sie erhalten einen QR-Code für die Grenzkontrolle. Kostenpflichtige Nachbau-Seiten ohne Behördenanbindung reichen Ihre Daten nur weiter.
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    Längere Aufenthalte, Arbeit oder Studium beginnen mit dem Online-Antragsformular COVA des Außenministeriums – den Einstieg finden Sie auf der Visumseite der Botschaft. Danach folgt der Termin im Visa Application Service Centre Ihres Konsularbezirks: Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Düsseldorf, Wien oder Bern.
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    Erteilt wird das Visum allein von der chinesischen Vertretung. Einreichen können Sie die Unterlagen selbst oder über einen Visum-Dienstleister, der sie vorab prüft. Die Berliner Gebührentabelle nennt für Staatsangehörige von Schengen-Staaten ermäßigte 110,45 €, die Stufen express2 und express1 155,25 und 177,15 € – die Ermäßigung gilt bis 31. Dezember 2026. Der Reisepass muss sechs Monate gültig sein.
  5. 5
    Ebenfalls bis Ende 2026 entfallen bei Kurzzeitvisa bis 180 Tage die Fingerabdrücke in der Antragsstelle; für D, J1, Q1, S1, X1 und Z bleiben sie Pflicht. Nach der Landung melden Sie sich binnen 24 Stunden bei der örtlichen Polizeibehörde (Public Security Bureau) an – wer im Hotel übernachtet, dem nimmt die Rezeption das ab.
  6. 6
    Zwei Fälle laufen anders: Hongkong hat eigene Einreiseregeln und lässt Sie 90 Tage ohne Visum bleiben; wer nur in ein Drittland weiterreist, kann statt der 30 Tage die 240-Stunden-Transitregelung nutzen – mit bestätigtem Weiterreiseticket, nur über die 65 benannten Grenzübergänge und nur in den zugelassenen Gebieten.

Visumarten

  • Visumfreie Einreise (bis 30 Tage)

    Geschäftstermine, Tourismus, Besuch bei Familie und Freunden, akademischer und kultureller Austausch sowie Transit – ohne Antrag und ohne Gebühr. Vorausgesetzt wird ein gewöhnlicher Reisepass; Dienstpässe, vorläufige Pässe und Passersatzpapiere sind ausgenommen und brauchen weiterhin ein Visum.

    Höchstens 30 Tage je Einreise, gezählt ab dem Tag nach der Ankunft; die Zahl der Einreisen ist derzeit nicht begrenzt. Die Regelung selbst endet am 31. Dezember 2026 um 24 Uhr.

  • L-Visum (Touristenvisum)

    Urlaubs-, Städte- und Rundreisen, sobald der Aufenthalt über 30 Tage hinausgeht oder Ihr Reisedokument nicht unter die Befreiung fällt. Eine Erwerbstätigkeit deckt das L-Visum nicht ab.

    Gültigkeit, erlaubte Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen stehen im erteilten Visum.

  • M-Visum (Geschäftsvisum)

    Geschäftsverhandlungen, Messebesuche und andere kommerzielle Termine jenseits der 30 Tage. Wichtig: Viele Tätigkeiten, die früher mit dem M-Visum möglich waren, setzen inzwischen ein Z-Visum voraus – klären Sie den Zweck vor der Antragstellung mit der Vertretung.

    Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen legt die Vertretung im erteilten Visum fest.

  • Z-Visum (Arbeitsvisum)

    Aufnahme einer Beschäftigung in China. Arbeitserlaubnis und offizielle Einladung besorgt in der Regel der chinesische Arbeitgeber; ohne diese Unterlagen wird der Antrag nicht angenommen.

    An Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel gekoppelt; die Fingerabdrücke bleiben hier Pflicht.

  • X1/X2-Visum (Studium)

    Studium oder Kursbesuch an einer akkreditierten chinesischen Einrichtung. Nötig sind das Zulassungsschreiben der Hochschule und das Einladungsformular JW201 oder JW202; ab sechs Monaten Aufenthalt kommt ein Gesundheitsnachweis dazu.

    X1 für Programme über 180 Tage, X2 für Aufenthalte bis 180 Tage.

  • Q1/Q2-Visum (Familienbesuch)

    Besuch bei Angehörigen mit chinesischer Staatsangehörigkeit oder chinesischem Aufenthaltstitel, auf Einladung der Familie in China.

    Q2 für Kurzbesuche bis 180 Tage, Q1 für den längeren Aufenthalt mit anschließender Aufenthaltsgenehmigung.

  • S1/S2-Visum (Privatbesuch und Begleitung)

    Besuch bei oder Begleitung von Ausländern, die in China arbeiten oder studieren – etwa Ehepartner und Kinder. Eingeladen wird von der in China ansässigen Person.

    S2 für Kurzbesuche bis 180 Tage, S1 für den langfristigen Aufenthalt.

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können seit dem 30. November 2024 für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese einseitige Regelung Chinas ist befristet – bitte prüfen Sie vor der Reise den aktuellen Stand.

Für längere Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist weiterhin ein China-Visum erforderlich. Für das Touristenvisum werden der Reisepass und ein Passfoto benötigt; die Unterlagen werden mit dem Visumantrag bei der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat bzw. über einen Visa-Service eingereicht.

Visa-Infos China

China Visum Kategorien – Warum reisen Sie nach China? Die Frage warum Sie nach China reisen spielt für die Beantragung des China Visums eine wichtige Rolle. Es gibt sehr viele verschiedene Visa-Kategorien, die sich alle streng nach dem Zweck Ihres Aufenthalts in China richten. Für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Shopping oder einer ersten Entdeckungstour ist die Beantragung einfacher, denn dann gilt Ihre Reise als touristisch und Sie können das Touristenvisum beantragen. Sollten Sie aber geschäftlich unterwegs sein, ist der Aufwand höher und es müssen mehr Formulare eingereicht werden.


  • Es gibt verschiedene China-Visa-Kategorien wie z.B. das Touristenvisum und das Geschäftsvisum.

  • Das China Visum kann persönlich oder in Stellvertretung bei der chinesischen Botschaft oder einem China-Visa-Service beantragt werden.

  • Für die Beantragung sind auf jeden Fall ein noch 6 Monate gültiger Reisepass, Passfotos und der offizielle China-Visa-Antrag einzureichen.


Wo beantragt man ein China Visum? Für die Beantragung des chinesischen Visums gibt es mehrere Ansprechpartner die man nutzen kann. Die Botschaften und Konsulate Chinas entscheiden letztendlich über die Vergabe der Visa, es gibt jedoch zusätzlich Visa-Services von verschiedenen Dienstleistern, die den Antragsteller unterstützen können.

Touristenvisum China

Das Touristenvisum (L-Visum) wird von den chinesischen Behörden genau eingegrenzt und umfasst exemplarisch die folgenden Reisegründe. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob für Ihre Reise ein Touristenvisum beantragt werden kann, ist es empfehlenswert mit uns Kontakt aufzunehmen, um Missverständnisse mit den chinesischen Behörden zu vermeiden.


  • China Rundreisen

  • Städtereisen

  • Shopping-Touren

  • Urlaub in China

  • Kultur- und Bildungsreisen


Welche Dokumente werden zur Beantragung des chinesischen Touristenvisums benötigt? Zur Beantragung des Touristenvisums müssen prinzipiell folgende Unterlagen und Dokumente eingereicht werden. Dies kann sowohl persönlich in den Konsularabteilungen der chinesischen Botschaften und Konsulate gemacht werden, als auch in Stellvertretung durch einen Visa-Service bzw. andere autorisierte Personen erfolgen.

  • Reisepass – Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein und freie Seiten besitzen (mindestens eine für die einmalige Einreise, mindestens zwei für die zweimalige Einreise)

  • Flugbuchungsbestätigung – Sie müssen die Buchung der internationalen Flüge nachweisen, die Sie nach China bringen bzw. wieder aus China heraus

  • Hotelbuchungsübersicht – Sie müssen die Planung Ihrer Übernachtungen für jeden Tag des Aufenthalts in China angeben. Dazu gehört jeweils die vollständige Adresse des Hotels und die Namen der reisenden Personen

  • Visumantrag – Den Visumantrag erhalten Sie bei der chinesischen Botschaft oder einem Visa-Dienstleister Ihrer Wahl. Der Antrag muss korrekt ausgefüllt werden und mit einen farbigem Passfoto versehen sein (3,5 x 4,5 cm)


Kosten und Bearbeitungszeit


Die Bearbeitung des Visums dauert regulär rund 4 bis 6 Tage, die Bearbeitungszeit kann gegen eine Gebühr aber auch verkürzt werden. Express-Visa oder Same-Day-Visa, die innerhalb von 48 Stunden bzw. 24 Stunden oder weniger erstellt werden, sind zum Teil möglich. Die Gebühren variieren und beginnen bei rund 130 Euro bzw. 180 Schweizer Franken. Mit einem Touristenvisum können Sie maximal zweimal einreisen und bis zu 90 Tage in China bleiben, es darf in dieser Visa-Kategorie keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen werden.

Business & Geschäftsvisum China

Was ist ein Geschäftsvisum? Das Geschäftsvisum ist eine Variante des "normalen" Visums, die für verschiedene Arten von Geschäftsreisen vorgesehen ist. Die Vorteile des Geschäftsvisums sind großzügigere Einreisebestimmungen. So kann man damit zum Beispiel länger im Land bleiben oder häufiger einreisen. Dafür sind allerdings auch mehr Dokumente einzureichen, die nachweisen, dass man tatsächlich Geschäftstätigkeiten nachgeht. Das Geschäftsvisum (M-Visum) ist für Business-Reisen nach China vorgesehen und umfasst kommerzielle Zwecke wie Geschäftsverhandlungen, den Besuch von Messen und weiteres. Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem Geschäftsvisum kann 30, 60, 90 oder 180 Tage betragen und ist unter anderem davon abhängig, welche Anzahl von Einreisen gestattet wird. Diese kann sowohl einmal, zweimalig oder unbeschränkt möglich sein. Welche Dokumente werden zur Beantragung des chinesischen Geschäftsvisums benötigt?


  • Reisepass – Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein und frei Seiten besitzen (mindestens eine für die einmalige Einreise, mindestens zwei für die zweimalige Einreise)

  • Geschäftseinladung – Sie müssen eine Einladung Ihrer Geschäftspartner nachweisen. Die Einladung muss der korrekten formalen Form genügen und einen offiziellen chinesischen Geschäftsstempel enthalten. Es müssen sowohl die Anschrift und Telefonnummer der einladenden Firma, als auch die Namen der eingeladenen Personen mit Geburtsdatum und Aufenthaltszeitraum abgedruckt sein

    • Einladung des chinesischen Geschäftspartners für 6 Monate Aufenthalt

    • Offizielle Einladung zuständiger Ministerien, Provinzregierungen oder von diesen beauftragter Unternehmen, sowie ein HIV-Test für 12 Monate Aufenthalt



  • Visumantrag – Den Visumantrag erhalten Sie bei der chinesischen Botschaft oder einem Visa-Dienstleister Ihrer Wahl. Der Antrag muss korrekt ausgefüllt werden und mit einen farbigem Passfoto versehen sein (3,5 x 4,5 cm)

Studentenvisum China

Für ein Studenten-Visum (X1- & X2-Visum) wird neben Reisepass, Visaformular und Passfotos folgendes benötigt:


  • Zulassungsschreiben der chinesischen Universität

  • Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 ( in Original und Kopie )


Bei allen Aufenthalten die über 6 Monate hinausgehen ist außerdem ein AIDS-Test nachzuweisen.

Work & Arbeitsvisum China

Ein chinesisches Arbeitsvisum (Z-Visum) erlaubt die Aufnahme von Arbeit und die Durchführung bzw. Mitarbeit an kommerziellen Aufführungen. Das Arbeitsvisum erfordert zusätzlich eine Arbeitserlaubnis vom „Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China“ oder ein Expertenausweis vom „Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten“, sowie eine „offizielle Einladung von kompetenten Stellen“.


  • Diese Dokumente besorgt in der Regel der chinesische Arbeitgeber beziehungsweise Geschäftskontakt.

Kreuzfahrten

China auf einer Kreuzfahrt zu entdecken ist ein eindrucksvolles und luxuriöses Erlebnis – Bei Landgängen brauchen Sie jedoch eventuell ein Visum

Passagiere von Kreuzfahrtschiffen müssen ein China Visum beantragen, lediglich beim Anlaufen der Häfen von Shanghai und Tianjin sind sie davon befreit, solange der Aufenthalt nicht länger als 144 Stunden dauert. Für die bei China-Kreuzfahrten beliebten Hafenstädte Sanya auf der Tropeninsel Hainan, Xiamen und Qingdao, gilt diese Regel dahingegen nicht. Falls Sie sowohl Shanghai, als auch Tianjin besuchen wollen, müssen Sie ebenfalls ein Visum beantragen. Für die Einreise nach Hongkong wird kein China Visum benötigt.

Reise- und Sicherheitshinweise China

China: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Vertretungen in China und weltweit17

News zu China

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Häufige Fragen zu China

Reisen Österreicher und Schweizer ebenfalls ohne Visum nach China?

Ja, und zwar zu denselben Bedingungen: 30 Tage je Einreise, dieselben fünf Reisezwecke, dieselbe Frist bis 31. Dezember 2026. Für die Schweiz hat die chinesische Botschaft in Bern eine eigene Mitteilung veröffentlicht, Österreich steht in derselben Liste wie Deutschland. Entscheidend ist in allen drei Fällen das Reisedokument: Nur der gewöhnliche Reisepass fällt unter die Befreiung. Wer mit Dienstpass, vorläufigem Pass oder einem Passersatz unterwegs ist, braucht ein Visum. Reisepass heißt gewöhnlicher Reisepass: Personalausweis und e-ID reichen an der chinesischen Grenze nicht.

Muss ich die digitale Einreisekarte vorab online ausfüllen?

Ausfüllen müssen Sie die Einreisekarte auf jeden Fall – online vorab ist nur eine von drei Möglichkeiten. Seit dem 20. November 2025 nimmt die Einwanderungsbehörde die Angaben digital entgegen, über ihre Website, die App oder Mini-Programme; wer das vor dem Abflug erledigt, spart Zeit in der Ankunftshalle. Genauso zulässig bleiben der QR-Code am Terminal im Flughafen und das klassische Papierformular an der Grenze. Kosten entstehen auf keinem dieser Wege. Von der Meldepflicht binnen 24 Stunden befreit Sie die Karte nicht – das sind zwei verschiedene Vorgänge.

Mit welchen Kosten und welcher Wartezeit muss ich im Antragszentrum rechnen?

Die visumfreie Einreise und die Ankunftskarte kosten nichts. Für ein Visum nennt die Berliner Gebührentabelle Staatsangehörigen von Schengen-Staaten derzeit 110,45 € – 45 € Visagebühr plus 55 € Servicegebühr des Antragszentrums plus Mehrwertsteuer –, für die beschleunigten Stufen express2 und express1 155,25 beziehungsweise 177,15 €. Diese ermäßigten Sätze sind bis zum 31. Dezember 2026 verlängert; Wien und Bern führen eigene Tabellen. Planen Sie mehrere Werktage für die Bearbeitung ein und geben Sie die Unterlagen früh ab – in der Hauptreisezeit sind Termine in den Antragsstellen knapp. Ob Sie selbst hinfahren oder einen Visum-Dienstleister beauftragen, ändert an der Gebühr der Vertretung nichts.

Was ändert die neue Ein- und Ausreiseverordnung vom 15. September 2026?

Seit dem 15. September 2026 ist die überarbeitete Verordnung zur Ein- und Ausreise in Kraft, veröffentlicht als Staatsratsverordnung Nr. 841. Wer gegenüber den Grenz- oder Visumbehörden falsche Angaben macht oder gefälschte Unterlagen vorlegt, dem können die Behörden das Dokument verweigern oder die Einreise verwehren. Wer einlädt, haftet mit: Für gefälschte Einladungsschreiben sind Bußgelder von 5.000 bis 10.000 Yuan für Einzelpersonen und 10.000 bis 50.000 Yuan für Organisationen vorgesehen; Vermittlungsagenturen müssen sich binnen 15 Tagen nach Gründung bei der Einwanderungsbehörde registrieren. Praktisch heißt das: Reisezweck, Adressen und Einladungen im Antrag und an der Grenze müssen der Wirklichkeit entsprechen.

Zählt ein Abstecher nach Hongkong als neue Einreise?

Ja. Hongkong und Macau sind einreiserechtlich eigene Gebiete: Wer von dort auf das Festland weiterreist, reist erneut nach China ein. Für Hongkong selbst gilt eine eigene Regelung mit 90 Tagen ohne Visum, unabhängig davon, was auf dem Festland gilt. Mit der 30-Tage-Befreiung ist die Rückkehr möglich, solange Sie deren Bedingungen erfüllen – die Zahl der visumfreien Einreisen ist derzeit nicht begrenzt, und die 30 Tage zählen ab dem Tag nach der Ankunft. Wer dagegen mit Visum unterwegs ist, braucht für die Rückkehr aufs Festland eine weitere Einreise im Visum, also ein Mehrfachvisum. Rechnen Sie den Abstecher deshalb schon bei der Antragstellung ein.

Wo endet die Geschäftsreise und wo beginnt das Arbeiten?

Geschäftsreisen stehen ausdrücklich auf der Liste der befreiten Zwecke, neben Tourismus, Besuchen, Austausch und Transit – Verhandlungen, Messen und Kongresse, Sportwettkämpfe, Studienreisen und Termine bei Partnern sind also bis 30 Tage ohne Visum möglich. Nicht darunter fallen Berichterstattung und Dreharbeiten, Praktika, Sprach- und Kulturkurse, kommerzielle Auftritte und bezahlte Kurzeinsätze wie Lehr- oder Modeltätigkeit. Die Grenze verläuft beim Arbeiten: Sobald Sie in China einer Beschäftigung nachgehen, brauchen Sie ein Z-Visum, und viele Tätigkeiten, die früher unter das Geschäftsvisum fielen, zählen inzwischen dazu. Auch der 31. Tag ist eine Grenze – längere Geschäftsaufenthalte laufen über das M-Visum. Klären Sie Zweifelsfälle vorab mit der zuständigen Vertretung.

Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Die Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen von China können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Botschaft oder eines Konsulats von China.