Burundi: Visum nur bei Ankunft am Flughafen Bujumbura
Visum bei AnkunftReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Burundi?
Für Burundi gibt es das Visum bei Ankunft.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visumpflicht – nur als Visum bei Ankunft am Flughafen Bujumbura: vorab online über migration.gov.bi ausgefüllt und per Kreditkarte bezahlt oder bei Ankunft bar in US-Dollar; die automatische Ablehnungs-Mail, die nach dem Online-Antrag oft folgt, ist ein technischer Fehler ohne Folgen für die Einreise
- Aufenthalt
- laut Visum – Überziehen kostet ein Bußgeld und kann die Ausreise verzögern; das BMEIA rät von nicht notwendigen Reisen ab, das Auswärtige Amt dringend von Reisen in den Norden der Provinz Bujumbura und den Norden des Kibira-Nationalparks
- Online-Anmeldung
- elektronisches Gesundheitsformular vor der Einreise, das die Fluglinie mitunter schon beim Check-in prüft; Rück- oder Weiterreiseticket und Mittel nachweisen
- Reisepass
- bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig, 5 freie Seiten (AT), auch Kinderreisepass; kein vorläufiger Reisepass, kein österreichischer Notpass, kein Personalausweis; Gelbfieberimpfung Pflicht ab 9 Monaten
- Gebühren
- Visum bei Ankunft in US-Dollar je nach Dauer (online oder bar)
- Zuständige Vertretung
- Burundische Botschaft Berlin (auch für Österreich) mit den Honorarkonsulaten Stuttgart und Wien · Botschaft Genf (für die Schweiz)
- Stand
Burundi Visum beantragen
Die Deutsche Botschaft Bujumbura hat keine konsularischen Aufgaben; zuständig ist die Deutsche Botschaft Nairobi (Kenia). Für Österreich ist die Österreichische Botschaft Nairobi zuständig; die Schweiz hat in Bujumbura ein Kooperationsbüro mit Konsularagentur.
Reise- und Sicherheitshinweise Burundi
Burundi: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland2
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.

