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Burundi: Visum nur bei Ankunft am Flughafen Bujumbura

Visum bei AnkunftReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Burundi?

Für Burundi gibt es das Visum bei Ankunft.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
Visumpflicht – nur als Visum bei Ankunft am Flughafen Bujumbura: vorab online über migration.gov.bi ausgefüllt und per Kreditkarte bezahlt oder bei Ankunft bar in US-Dollar; die automatische Ablehnungs-Mail, die nach dem Online-Antrag oft folgt, ist ein technischer Fehler ohne Folgen für die Einreise
Aufenthalt
laut Visum – Überziehen kostet ein Bußgeld und kann die Ausreise verzögern; das BMEIA rät von nicht notwendigen Reisen ab, das Auswärtige Amt dringend von Reisen in den Norden der Provinz Bujumbura und den Norden des Kibira-Nationalparks
Online-Anmeldung
elektronisches Gesundheitsformular vor der Einreise, das die Fluglinie mitunter schon beim Check-in prüft; Rück- oder Weiterreiseticket und Mittel nachweisen
Reisepass
bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig, 5 freie Seiten (AT), auch Kinderreisepass; kein vorläufiger Reisepass, kein österreichischer Notpass, kein Personalausweis; Gelbfieberimpfung Pflicht ab 9 Monaten
Gebühren
Visum bei Ankunft in US-Dollar je nach Dauer (online oder bar)
Zuständige Vertretung
Burundische Botschaft Berlin (auch für Österreich) mit den Honorarkonsulaten Stuttgart und Wien · Botschaft Genf (für die Schweiz)
Stand

Burundi Visum beantragen

Die Deutsche Botschaft Bujumbura hat keine konsularischen Aufgaben; zuständig ist die Deutsche Botschaft Nairobi (Kenia). Für Österreich ist die Österreichische Botschaft Nairobi zuständig; die Schweiz hat in Bujumbura ein Kooperationsbüro mit Konsularagentur.

Reise- und Sicherheitshinweise Burundi

Burundi: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.