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Visum & BotschaftBotschaften, Konsulate & Visa-Informationen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Burkina Faso Visum und Botschaft

eVisaReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Burkina Faso?

Für Burkina Faso ist vor der Reise ein eVisa zu beantragen (Aufenthalt bis 90 Tage).

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
Visumpflicht – als E-Visum über applicant.visaburkina.bf oder bei der Botschaft; Auswärtiges Amt und BMEIA warnen vor Reisen außerhalb von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso (Teilreisewarnung), das BMEIA stuft das ganze Land als hohes Sicherheitsrisiko ein
Aufenthalt
laut Visum (Touristenvisum meist bis 90 Tage); Einreise nur auf dem Luftweg – nicht über Land
Online-Anmeldung
E-Visum online; die Straße N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sollte nicht genutzt werden
Reisepass
mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig; kein Personalausweis; Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise Pflicht
Gebühren
E-Visum je nach Dauer, online zu zahlen
Zuständige Vertretung
Stand

Online beantragen

Antrag für Burkina Faso online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.

Der Dienstleister stellt den eVisa-Antrag in Ihrem Namen, prüft Unterlagen und Angaben vorher und verfolgt den Status – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

Burkina Faso Visum beantragen

Für die Einreise nach Burkina Faso wird ein Visum benötigt.

Reise- und Sicherheitshinweise Burkina Faso

Burkina Faso: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.