Burkina Faso Visum und Botschaft
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Brauche ich ein Visum für Burkina Faso?
Für Burkina Faso ist vor der Reise ein eVisa zu beantragen (Aufenthalt bis 90 Tage).
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visumpflicht – als E-Visum über applicant.visaburkina.bf oder bei der Botschaft; Auswärtiges Amt und BMEIA warnen vor Reisen außerhalb von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso (Teilreisewarnung), das BMEIA stuft das ganze Land als hohes Sicherheitsrisiko ein
- Aufenthalt
- laut Visum (Touristenvisum meist bis 90 Tage); Einreise nur auf dem Luftweg – nicht über Land
- Online-Anmeldung
- E-Visum online; die Straße N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sollte nicht genutzt werden
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig; kein Personalausweis; Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise Pflicht
- Gebühren
- E-Visum je nach Dauer, online zu zahlen
- Zuständige Vertretung
- Stand
Online beantragen
Antrag für Burkina Faso online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.
Der Dienstleister stellt den eVisa-Antrag in Ihrem Namen, prüft Unterlagen und Angaben vorher und verfolgt den Status – Fehler im Antrag führen sonst zu Verzögerungen oder zur Ablehnung.
Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Burkina Faso Visum beantragen
Für die Einreise nach Burkina Faso wird ein Visum benötigt.
Reise- und Sicherheitshinweise Burkina Faso
Burkina Faso: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland3
in Österreich3
in der Schweiz2
Vertretungen in Burkina Faso und weltweit2
Quellen
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.

