Botsuana: 90 Tage ohne Visum, vorläufiger Reisepass nur mit Visum
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Brauche ich ein Visum für Botsuana?
Kein Visum nötig für Botsuana.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum mit regulärem Reisepass – die Einreiseerlaubnis gibt es gebührenfrei an der Grenze; mit vorläufigem Reisepass ist ein Visum nötig
- Aufenthalt
- bis 90 Tage pro Kalenderjahr; für längere Aufenthalte oder Arbeit vorab ein Visum
- Online-Anmeldung
- keine; Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Mittel nachweisen
- Reisepass
- bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig, mindestens 4 freie Seiten – bei Reisen durch mehrere Länder der Region mehr –, auch Kinderreisepass; kein Personalausweis. Kinder unter 18: Geburtsurkunde im Original oder beglaubigt, mit den Namen der Eltern; reisen sie mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen, eine beglaubigte Vollmacht, gegebenenfalls mit amtlicher englischer Übersetzung; Gelbfieberimpfung ab einem Jahr bei Einreise aus oder Transit durch ein Gelbfiebergebiet, nicht bei Einreise aus Südafrika, Sambia oder Simbabwe
- Gebühren
- Einreiseerlaubnis gebührenfrei; an der Grenze wird zusätzlich eine Einreiseabgabe erhoben, deren Quittung 30 Tage für mehrere Einreisen gilt
- Zuständige Vertretung
- Botschaft von Botsuana in Berlin · Botschaft Genf (für Österreich und die Schweiz) · Honorarkonsulat Wien
- Stand
Botswana Einreise: 90 Tage visumfrei
In Botsuana: die Deutsche Botschaft Gaborone mit dem Honorarkonsulat Maun. Für Österreich ist die Österreichische Botschaft Pretoria zuständig (das Honorarkonsulat Gaborone ist vorübergehend geschlossen), für die Schweiz die Schweizerische Botschaft Pretoria (Südafrika).
Reise- und Sicherheitshinweise Botsuana
Botsuana: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland3
Vertretungen in Botsuana und weltweit3
News zu Botsuana
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Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.
