Zum Inhalt springen
VBdevisum-botschaft.deBotschaften, Konsulate & Visa-Informationen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Bangladesch: Visum vorab oder bei Ankunft in Dhaka für bis zu 30 Tage

Visum bei AnkunftReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Bangladesch?

Für Bangladesch gibt es das Visum bei Ankunft (Aufenthalt bis 30 Tage).

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
Visumpflicht – vorab bei der Botschaft oder für Kurzaufenthalte bis 30 Tage (Tourismus, Geschäft) als Visum bei Ankunft am Flughafen Dhaka
Aufenthalt
Visum bei Ankunft: bis 30 Tage; längere Aufenthalte nur mit Botschaftsvisum
Online-Anmeldung
keine Pflicht; die Ein- und Ausreisekarte, die beim Grenzübertritt vorzulegen ist, lässt sich vorab digital erstellen – das verkürzt die Wartezeit; für das Visum bei Ankunft ausgedruckt vorlegen: Rückflugticket, Unterkunftsnachweis und eine Einladung – privat von einer in Bangladesch lebenden Person, geschäftlich vom Partner; Einladungen von Menschenrechtsorganisationen wurden schon abgelehnt. Wer per Flugzeug einreist und über Land ausreist oder umgekehrt, braucht eine Route Change Permission der Passbehörde in Dhaka; bei der Einreise werden Fingerabdrücke genommen
Reisepass
mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig, auch Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass; kein Personalausweis
Gebühren
Visum bei Ankunft ca. 51 US-Dollar, bar in Taka, US-Dollar oder Euro; Botschaftsvisum je nach Art
Zuständige Vertretung
Bangladeschische Botschaft Berlin mit vier Honorarkonsulaten · Botschaft Wien mit Honorarkonsulaten in Imst und St. Pölten · Botschaft Genf (für die Schweiz)
Stand

Reise- und Sicherheitshinweise Bangladesch

Bangladesch: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

News zu Bangladesch

Alle News

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.