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Turkmenistan: Visum mit Einladung, Registrierung bei Einreise

VisumReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Turkmenistan?

Für Turkmenistan ist vorab ein Visum erforderlich.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
Visumpflicht – nur mit der Einladung einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan, erteilt von der Botschaft in Berlin, dem Konsulat in Frankfurt, der Botschaft in Wien oder in Genf. Am Flughafen gibt es das Visum nur gegen eine vorab vom Migrationsdienst erteilte Visumsgenehmigung (Cakylyk), mit dem Pass aus dem Genehmigungsverfahren; Transitvisa bis fünf Tage stellt in der Regel die Botschaft in Berlin aus
Aufenthalt
so lange das Visum gilt; Reisen in Grenzgebiete (etwa das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (etwa Repetek) sind schon im Visumverfahren anzugeben, teils mit zusätzlicher Genehmigung
Online-Anmeldung
keine; Registrierung an der Grenze bei der Einreise, bei mehr als drei Tagen Aufenthalt (ohne Einreisetag, Sonn- und Feiertage) zusätzlich beim Staatlichen Migrationsdienst – veranlasst von der einladenden Stelle oder vom Reisenden, mit Hotelbestätigung, Quittung der Registrierungsgebühr und biometrischem Passfoto; jeder Aufenthaltsort wird registriert. Nicht für Transitvisa
Reisepass
Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass, bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig; der österreichische Pass muss es bei der Ausreise noch sein, der Notpass wird anerkannt. Kein Personalausweis
Gebühren
bei der Einreise 25 US-Dollar Konsulargebühr und rund 15 US-Dollar Registrierungsgebühr (in Manat); das Visum am Flughafen kostet je nach Gültigkeit, zahlbar in US-Dollar. Fremdwährung ist bei der Einreise zu deklarieren
Stand

Turkmenistan Visum beantragen

Deutschland ist mit einer Botschaft in Aschgabat vertreten. Für Österreich und die Schweiz sind die Botschaften in Baku zuständig: die Österreichische und die Schweizerische Botschaft.

Reise- und Sicherheitshinweise Turkmenistan

Turkmenistan: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.