Tadschikistan Botschaft, Konsulat und Visum
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Brauche ich ein Visum für Tadschikistan?
Kein Visum nötig für Tadschikistan.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum bis 30 Tage (seit 1. Januar 2022)
- Aufenthalt
- 30 Tage; länger mit E-Visum (evisa.tj) oder Visum der Botschaft; für Berg-Badachschan (GBAO, Pamir) zusätzlich Sondergenehmigung – online mit dem E-Visum beantragbar
- Online-Anmeldung
- keine vor der Reise; wer visumfrei einreist, muss sich innerhalb von zehn Arbeitstagen bei der Registrierungsstelle OVIR (meist bei der Stadtverwaltung) registrieren – sonst drohen Einbehalt des Passes, Verzögerungen bei der Ausreise und Geldstrafen; mit E-Visum keine Registrierung bis 60 Tage
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig; kein Personalausweis
- Gebühren
- keine bei visumfreier Einreise; E-Visum ca. 30 US-Dollar, GBAO-Genehmigung ca. 20 US-Dollar
- Zuständige Vertretung
- Stand
Online beantragen
Antrag für Tadschikistan online einreichen lassen – der amtliche Weg bleibt Ihnen offen.
Optional – für die Einreise nicht vorgeschrieben
Angebot für Reisepässe aus Österreich · Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.
Tadschikistan Einreise: 30 Tage visumfrei
Deutschland ist mit einer Botschaft in Duschanbe vertreten. Für Österreich ist die Botschaft in Astana zuständig, für die Schweiz die Botschaft in Astana mit einem Kooperationsbüro und einer Konsularagentur in Duschanbe.
Reise- und Sicherheitshinweise Tadschikistan
Tadschikistan: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland2
in der Schweiz2
Quellen
Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.

