Swasiland Einreise, Visum und Botschaft
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Brauche ich ein Visum für Swasiland?
Kein Visum nötig für Swasiland bei Aufenthalten bis 30 Tage.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum vorab – Touristen erhalten bei Ankunft eine Einreiseerlaubnis für 30 Tage
- Aufenthalt
- 30 Tage; Verlängerung um bis zu 90 Tage beim Innenministerium in Mbabane
- Online-Anmeldung
- keine
- Reisepass
- mindestens 6 Monate gültig (DE: bei Einreise, AT: bei Ausreise), 2–3 freie Seiten; kein Personalausweis; Gelbfieberimpfnachweis (ab 1 Jahr) bei direkter Einreise aus Gelbfiebergebieten, auch bei Transit über Addis Abeba oder Nairobi über 12 Stunden
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Botschaft von Eswatini in Brüssel (zuständig für Deutschland, Österreich und die Schweiz) · Honorarkonsulat Wien
- Stand
Eswatini (Swasiland) Einreise: 30 Tage visumfrei
Zur Einreise in das Königreich Eswantini, bekannt als Swasiland, wird kein Visum benötigt. Diese Regelung gilt nur, wenn der Auftenthalt touristischer Art ist und maximal 30 Tage lang ist. Eine Verlängerung des Aufenthalts um bis zu maximal weitere 60 Tage ist möglich. Sollte dies nicht zutreffen, ist ein Visum für Swasiland zu beantragen.
Die Botschaft in Südafrika ist zuständig.
Reise- und Sicherheitshinweise Swasiland
Swasiland: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland1
Vertretungen in Swasiland und weltweit4
- Deutsche Botschaft Mbabane1st Floor, UN House, Samhlolo RoadMbabane, Swasiland+268 2404 3174
- Deutsches Honorarkonsulat MbabaneLansdowne, Farm 122, Malkerns, EswatiniMbabane, Swasiland+268 7602 1929
- Swasiland Botschaft Belgien188, Av. Winston Churchill1180 Brüssel, Belgien+32 2 347 47 71
- Österreichisches Honorarkonsulat MbabaneSidwashini Industrial Site, Plot 2203, 1st FloorMbabane, Swasiland+268 340 22 037
News zu Swasiland
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Die Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen von Swasiland können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Botschaft oder eines Konsulats von Swasiland.

