Sudan: Visum über einen Sponsor, Reisegenehmigung im Land
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Brauche ich ein Visum für den Sudan?
Für den Sudan ist vorab ein Visum erforderlich.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visumpflicht – vor der Einreise bei einer sudanesischen Botschaft zu beantragen, für Deutschland in Berlin. Touristen brauchen die Einladung eines im Sudan registrierten Reiseveranstalters oder einen Sponsor, der beim Innenministerium die Einreisenummer erwirkt; die Botschaft Berlin stellt das Visum dann in zehn Arbeitstagen aus, die Botschaft Genf in mindestens 10 bis 15 (Juni, Juli, November und Dezember bis zu einem Monat). Nach einem Aufenthalt im Sudan ist für die USA ein Visum nötig, ESTA entfällt
- Aufenthalt
- so lange das Visum gilt; wer Khartum oder Port Sudan verlässt, braucht eine Reisegenehmigung (travel permit) der sudanesischen Behörden
- Online-Anmeldung
- keine vor der Reise; binnen drei Tagen nach der Ankunft beim Ausländeramt des Aufenthaltsorts registrieren
- Reisepass
- nur der Reisepass – kein vorläufiger Reisepass, kein Personalausweis, kein Kinderreisepass; bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig, mit drei freien Seiten und ohne israelische Stempel
- Gebühren
- Botschaft Genf: 100 CHF; die Gebühr wird auch bei Ablehnung nicht erstattet. Die Botschaft Berlin nimmt Überweisung oder Karte im Konsulat, kein Bargeld per Post
- Zuständige Vertretung
- Stand
Sudan Visum beantragen
Die Deutsche Botschaft in Khartum ist geschlossen; ihr Team arbeitet von Addis Abeba aus, konsularische Hilfe im Sudan ist nicht möglich. Für Österreich ist die Botschaft in Kairo zuständig, mit einem Honorarkonsulat in Khartum ohne Pass- und Visabefugnis; für die Schweiz die Botschaft in Nairobi, solange die Schweizerische Botschaft in Khartum geschlossen ist.
Reise- und Sicherheitshinweise Sudan
Sudan: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland2
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


