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Schweiz: Schengen-Staat ohne EU – Personalausweis genügt, der Zoll bleibt

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für die Schweiz?

Kein Visum nötig für die Schweiz bei Aufenthalten bis 90 Tage.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT)
kein Visum – die Schweiz ist Schengen-Staat, aber nicht in der EU: Deutschland kontrolliert an seiner Landgrenze zur Schweiz (derzeit bis 15. März 2027), Frankreich an seinen Grenzen zur Schweiz, auch bei Flügen (derzeit bis 30. April 2027); für Waren gilt die Grenze als EU-Außengrenze
Aufenthalt
bis 3 Monate ohne Bewilligung; wer in die Schweiz zieht, meldet sich binnen 14 Tagen bei der Wohngemeinde an und beantragt eine Aufenthaltsbewilligung – Erwerbstätige vor Stellenantritt; Arbeit bis 3 Monate im Kalenderjahr meldet der Schweizer Arbeitgeber online
Online-Anmeldung
keine; Vignette (Klebe- oder E-Vignette) für alle Autobahnen und Autostraßen; mehrwertsteuerfrei sind Waren bis 150 Franken pro Person und Tag, zollfrei ab 17 Jahren 5 Liter Alkohol bis 18 % und 1 Liter darüber sowie 250 Zigaretten oder 250 g Tabak; Bargeld muss nicht angemeldet werden, ab 10.000 Franken fragt der Zoll bei einer Kontrolle nach Herkunft und Zweck
Reisepass
Personalausweis genügt, auch Kinderreisepass und vorläufige Dokumente; deutsche Dokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein (nicht der vorläufige Personalausweis), österreichische Reisepässe bis zu fünf Jahre, der österreichische Personalausweis muss gültig sein – nehmen Sie trotzdem gültige Dokumente mit, Fluglinien und Hotels akzeptieren abgelaufene oft nicht
Gebühren
keine
Zuständige Vertretung
Schweizerische Botschaft Berlin · Schweizerische Botschaft Wien; für Drittstaatsangehörige die Schweizer Vertretung im Wohnsitzland
Stand

Schweiz Einreise: Schengen, Personalausweis genügt

In Deutschland: die Schweizerische Botschaft Berlin und die Generalkonsulate Frankfurt, München und Stuttgart mit Honorarkonsulaten; in Österreich die Schweizerische Botschaft Wien mit Honorarkonsulaten. In der Schweiz: die Deutsche Botschaft Bern und die Österreichische Botschaft Bern.

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Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.