St. Vincent und die Grenadinen: kein Visum, Rück- oder Weiterflugticket Pflicht
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für St. Vincent und die Grenadinen?
Kein Visum nötig für St. Vincent und die Grenadinen.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum für touristische Aufenthalte
- Aufenthalt
- für deutsche Staatsangehörige bis sechs Monate, für österreichische bis ein Monat; Verlängerung bei der Immigrationsbehörde in Kingstown und auf einigen weiteren Inseln
- Online-Anmeldung
- keine; Weiter-/Rückflugticket und ausreichende Mittel vorweisen
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig; kein Personalausweis; Gelbfieberimpfnachweis nur bei Einreise aus Gelbfiebergebieten
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- High Commission in London (für Deutschland und Österreich), Honorarkonsulate Hamburg und Wien · in der Schweiz Honorargeneralkonsulat Genf und Honorarkonsulat Basel
- Stand
St. Vincent und die Grenadinen Einreise: visumfrei
Für Deutschland ist die Botschaft in Port of Spain (Trinidad und Tobago) zuständig, mit einem Honorarkonsulat auf St. Vincent; für Österreich die Botschaft in Havanna, für die Schweiz die Botschaft in Caracas.
Reise- und Sicherheitshinweise St. Vincent und die Grenadinen
St. Vincent und die Grenadinen: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Österreich1
in der Schweiz2
Vertretungen in St. Vincent und die Grenadinen und weltweit3
- Deutsche Botschaft Port of Spain19 St. Clair Avenue, St. Clair190125 Port of Spain, Trinidad und Tobago+1 868 628 16 30
- Deutsches Honorarkonsulat St. VincentBeachcombers Hotel, Villa BeachSt. Vincent, St. Vincent und die Grenadinen+1 784 458 4283
- St. Vincent und die Grenadinen Botschaft London10 Kensington CourtW8 5DL London, UK+44 20 7460 1256
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.
