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St. Lucia Einreise, Visum & Botschaft

visumfrei + EinreisekarteReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für St. Lucia?

Kein Visum nötig für St. Lucia. Vor der Ankunft ist eine digitale Einreisekarte auszufüllen.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum für Aufenthalte bis 90 Tage
Aufenthalt
bis 90 Tage laut Einreisestempel; Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde in Castries
Online-Anmeldung
Online-Einreise- und Zollformular ab 72 Stunden vor Abflug ausfüllen und auf dem Handy oder ausgedruckt vorzeigen; Weiter-/Rückflugticket mitführen
Reisepass
über den Abreisetag hinaus gültig und für das nächste Zielland ausreichend (AT: 6 Monate bei Ausreise); kein Personalausweis
Gebühren
keine
Zuständige Vertretung
High Commission von St. Lucia in London (für Deutschland); deutsche Zuständigkeit: Botschaft Port of Spain
Stand

Online beantragen

Digitale Einreisekarte für St. Lucia vorab ausfüllen lassen.

Der Dienstleister füllt die digitale Einreisekarte vorab für Sie aus und prüft die Angaben – ohne Wartezeit am Flughafen. Amtlich ist sie kostenlos.

Visum-Dienstleister; Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das offizielle Portal und die zuständige Vertretung stehen in den Einreise-Fakten.

St. Lucia Einreise: 90 Tage visumfrei

Für die Einreise nach Saint Lucia wird kein Visum benötigt, solange die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten soll.

Für Deutschland ist die Botschaft in Port of Spain (Trinidad und Tobago) zuständig, für Österreich die Botschaft in Havanna, für die Schweiz die Botschaft in Caracas; alle drei Länder haben Honorarkonsulate auf St. Lucia.

Reise- und Sicherheitshinweise St. Lucia

St. Lucia: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

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Quellen

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über einen Visum-Dienstleister einreichen – mit Prüfung der Unterlagen, auf Deutsch und mit Statusverfolgung. Was ein Visum-Service leistet – und wann er sich lohnt

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.