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Paraguay: 90 Tage ohne Visum, an Landgrenzen auf den Einreisestempel achten

visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Brauche ich ein Visum für Paraguay?

Kein Visum nötig für Paraguay.

Einreise auf einen Blick

Visum (DE/AT/CH)
kein Visum für touristische Aufenthalte bis 90 Tage
Aufenthalt
bis 90 Tage; einmalige Verlängerung um 90 Tage mit Genehmigung der Migrationsbehörde (Migraciones); für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeit ein Visum
Online-Anmeldung
keine; an Landgrenzen (Ciudad del Este, Encarnación, Puerto Falcón) den Einreisestempel selbst einholen – ohne ihn werden bei Kontrollen und bei der Ausreise rund 600.000 Guaraní Strafe fällig
Reisepass
gültig für die Dauer des Aufenthalts; vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass werden anerkannt, kein Personalausweis
Gelbfieber
Impfnachweis bei Einreise aus Brasilien, Bolivien, Kolumbien, Peru, Venezuela, Französisch-Guayana und einigen afrikanischen Ländern sowie bei der Weiterreise dorthin, auch nach über 24 Stunden Transit; die Impfung muss mindestens 10 Tage zurückliegen
Gebühren
keine
Zuständige Vertretung
Paraguayische Botschaft Berlin bzw. Generalkonsulat Frankfurt (neun Länder) · Wien · Paris (für die Schweiz, mit Honorarkonsulaten in Pratteln und Lugano)
Stand

Paraguay Einreise: 90 Tage visumfrei

Deutschland ist mit der Botschaft in Asunción und Honorarkonsulaten in Ciudad del Este, Encarnación, Neuland und Villarrica vertreten. Österreich unterhält ein Honorargeneralkonsulat in Asunción, zuständig ist die Botschaft in Buenos Aires. Das Schweizer Honorargeneralkonsulat in Asunción bietet keine konsularischen Dienstleistungen; diese erbringt das Regionale Konsularcenter der Schweizerischen Botschaft in Buenos Aires.

Reise- und Sicherheitshinweise Paraguay

Paraguay: Botschaft & Konsulat

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.

Vertretungen in Paraguay und weltweit8

Quellen

Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.