Nauru (Naoero): Einreise nur mit Genehmigung vor dem Abflug
VisumReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Brauche ich ein Visum für Nauru?
Für Nauru ist vorab ein Visum erforderlich.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- Visumpflicht – die Einreisegenehmigung muss schon beim Einsteigen in den Flug vorliegen, sonst befördert die Airline nicht; das Touristenvisum selbst wird bei der Ankunft erteilt
- Aufenthalt
- bis 30 Tage mit dem Touristenvisum
- Online-Anmeldung
- Antrag per E-Mail an die Einwanderungsbehörde (Naoero Immigration): ausgefülltes Antragsformular, Scan der Passdatenseite und ein Schreiben des Arbeitgebers zum Reisezweck; Fragen zum Touristenvisum beantwortet auch das Generalkonsulat in Brisbane. Bei der Einreise zeigt man das Rückflugticket und die Hotelbuchung oder die Verpflichtungserklärung (Sponsorship) einer Person auf der Insel; Geschäftsreisende brauchen die eines Unternehmens oder einer Person vor Ort
- Reisepass
- nur der reguläre Reisepass – kein Personalausweis, kein vorläufiger Reisepass, kein Kinderreisepass, kein österreichischer Notpass; gültig mindestens bis zum Ausreisetag, der österreichische Pass noch drei Monate darüber hinaus. Bei der Ankunft behält die Einwanderungsbehörde den Pass zur Bearbeitung ein und gibt ihn am selben Tag oder am nächsten Morgen zurück
- Gebühren
- Medienvisum für Journalisten: 8.000 AUD, auch bei Ablehnung nicht erstattet
- Zuständige Vertretung
- Honorarkonsulat Freising (für ganz Deutschland) und Generalkonsulat Brisbane · in der Schweiz die Botschaft Genf; das Visum erteilt die Einwanderungsbehörde auf der Insel
- Stand
Nauru Visum beantragen
Konsularisch zuständig ist für Deutschland das Generalkonsulat Sydney; die Botschaft Canberra leistet nur Nothilfe, auf der Insel hilft im Notfall das Honorarkonsulat. Österreich betreut Naoero über seine Botschaft in Canberra, die Schweiz konsularisch über das Generalkonsulat Sydney.
Reise- und Sicherheitshinweise Nauru
Nauru: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
Vertretungen in Nauru und weltweit3
Quellen
Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.
