Brunei: kein Visum, E-Arrival Card und Gesundheitserklärung vor der Einreise
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Brauche ich ein Visum für Brunei?
Kein Visum nötig für Brunei.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte – mit deutschem Pass bis 90 Tage, mit österreichischem oder Schweizer Pass so lange, wie der Einreisestempel nennt
- Aufenthalt
- bis 90 Tage (DE) bzw. laut Stempel; für Studium und Arbeit besteht Visumpflicht
- Online-Anmeldung
- E-Arrival Card des Immigration Department vor jeder Einreise, auch über Land oder See – den Registrierungscode ausgedruckt mitführen; dazu die Gesundheitserklärung über die App BruHealth oder ein Online-Formular
- Reisepass
- bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig (AT: bei der Ausreise), auch Kinderreisepass; vorläufiger Reisepass nur für den Flughafentransit, der österreichische Notpass gar nicht; kein Personalausweis; Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Mittel nachweisen; Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet, auch nach einem Transit dort
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Bruneiische Botschaft Berlin (auch für Österreich) · Generalkonsulat Genf (für die Schweiz)
- Stand
Reise- und Sicherheitshinweise Brunei
Brunei: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in der Schweiz1
Vertretungen in Brunei und weltweit3
- Deutsche Botschaft Bandar Seri BegawanUnit 2.01, Block A, 2nd Floor, Complex Yayasan Sultan Haji Hassanal Bolkiah, Jalan PrettyBS 8711 Bandar Seri Begawan, Brunei+673 222 5547
- Schweizerisches Konsulat Bandar Seri Begawan6th Floor, Bangunan Haji Ahmad Laksamana Othman, 38-39 Jalan SultanBS8811 Bandar Seri Begawan, Brunei+673 223 29 45
- Österreichisches Honorarkonsulat Bandar Seri Begawan502, 5. Teck Guan Plaza, 56-60 Jalan SultanBS8670 Bandar Seri Begawan, Brunei+673 2222 463
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Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


