Bahamas: 90 Tage ohne Visum, Reisepass sechs Monate über die Reise hinaus
visumfreiReisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Brauche ich ein Visum für die Bahamas?
Kein Visum nötig für die Bahamas.
Einreise auf einen Blick
- Visum (DE/AT/CH)
- kein Visum für touristische Aufenthalte bis 90 Tage
- Aufenthalt
- bis 90 Tage
- Online-Anmeldung
- keine; Rück- oder Weiterflugticket und ausreichende Mittel nachweisen; bei Ein- oder Ausreise über die USA gelten die US-Einreiseregeln – auch beim Umsteigen ist die ESTA nötig
- Reisepass
- mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig (AT: bei der Einreise), auch Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass; kein Personalausweis
- Gebühren
- keine
- Zuständige Vertretung
- Hochkommission der Bahamas in London (für Deutschland und Österreich) mit dem Honorarkonsulat Frankfurt · Konsulat Zürich (für die Schweiz) und Botschaft Genf
- Stand
Bahamas Einreise: 90 Tage visumfrei
In Nassau: ein deutsches Honorarkonsulat unter der Deutschen Botschaft Kingston (Jamaika), ein österreichisches Honorarkonsulat unter der Österreichischen Botschaft Washington und ein Schweizer Konsulat ohne konsularische Dienstleistungen – konsularisch zuständig ist das Schweizerische Generalkonsulat Montreal.
Reise- und Sicherheitshinweise Bahamas
Bahamas: Botschaft & Konsulat
Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vertretungen – zuständig für Visumanträge, Pässe und konsularische Hilfe.
in Deutschland1
in der Schweiz2
Vertretungen auf den Bahamas und weltweit4
- Bahamas Botschaft London10 Chesterfield Street, Bahamas HouseW1J 5JL London, Vereinigtes Königreich+44 20 7408 4488
- Deutsches Honorarkonsulat NassauChurch Lane 209Nassau, Bahamas+1 242 376 3004
- Schweizerisches Konsulat NassauLyford Cay, Resolute RoadNassau, Bahamas+1 242 362 5539
- Österreichisches Honorarkonsulat NassauWestern Business Centre, Western Road, Mount PleasantNassau, Bahamas+1 242 424 5842
News zu den Bahamas
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Einreisebestimmungen und Angaben zu den Vertretungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindlich sind allein die Auskünfte der Behörden und Vertretungen des Ziellandes.


